Regierungsrat Schwyz beantragt 4,5 Millionen Franken für Härtefälle
Der Schwyzer Regierungsrat will die wirtschaftlichen Schäden infolge der Corona-Massnahmen in Grenzen halten und beantragt 4,5 Millionen Franken für Härtefälle.
Die Corona-Massnahmen bringen schwerwiegende wirtschaftliche Schäden mit sich. Unternehmen, die besonders stark von der Pandemie getroffen werden, sollen nun finanziell unterstützt werden.
Wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt, beantragt der Regierungsrat deshalb eine Ausgabenbewilligung von 4,5 Millionen Franken für solche Härtefälle.
Rechtliche Grundlage vorhanden
Als Härtefälle gelten Unternehmen, «welche durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden». Das oberste Ziel sei es Arbeitsplätze in Unternehmen zu sichern, die vor der Corona-Krise schwarze Zahlen schrieben.
«Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen verfügt der Kanton Schwyz mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz bereits über eine rechtliche Grundlage für die Teilnahme am Härtefallprogramm.» Dies heisst es in der Mitteilung weiter.
Daher müsse der Kanton Schwyz nicht ewigs mit der Umsetzung der Härtefallmassnahmen warten.