Sattel: Schliessung des Alters- und Pflegeheims St. Anna Steinerberg

Gemeinde Sattel
Gemeinde Sattel

Schwyz,

Wie die Gemeinde Sattel mitteilt, wurde die Gemeinde vom Schliessungsentscheid überrascht. Ein nachträglicher Einstieg in den Betrieb ist nicht realistisch.

Sattel, ein Dorf im Kanton Schwyz.
Sattel, ein Dorf im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Gleichentags wie die Medien, das Personal und die Bewohnerinnen und Bewohner wurden auch die Gemeindepräsidenten von Steinerberg, Sattel und Rothenthurm vom Verein St. Anna am Vormittag des 29. November 2022 über die Schliessung des Alters- und Pflegeheims St. Anna in Steinerberg informiert.

Leider waren die Gemeinden in keiner Art und Weise in diese Entscheidfindung miteinbezogen worden, obwohl die drei Gemeinden im Rahmen der noch bis 2030 geltenden Leistungsvereinbarung mit dem Alters- und Pflegeheim St. Anna ihre notwendigen Pflegeplätze gesichert haben.

Ob sich aus dieser einseitigen Auflösung der Leistungsvereinbarung für den Verein St. Anna eine Schadenersatzpflicht ergibt, wird sich noch weisen.

Kein Einstieg der Gemeinden mehr möglich

Im nachträglichen Kontakt mit dem Verein St. Anna mussten die Gemeinden zur Kenntnis nehmen, dass ein Einstieg der Gemeinden in den Betrieb jetzt keinen Sinn mehr macht, da der Schliessungsprozess unumkehrbar ist und sowohl Pensionäre wie auch das Personal teilweise bereits Anschlusslösungen gefunden haben.

Zudem würde auch der Einstieg der Gemeinden die Problematik des Fachkräftemangels nicht beheben.

Das Alters- und Pflegeheim St. Anna hat sich verpflichtet, für alle Pensionäre in Zusammenarbeit mit den Angehörigen entsprechende Anschlusslösungen in Institutionen der Region zu suchen.

Ungewisse Zukunft des Neubauprojektes

Mit der Schliessung des Alters- und Pflegeheims St. Anna zieht sich der Verein St. Anna auch aus dem gemeinsamen Projekt zur Realisierung eines neuen Alterszentrums zurück, das auf 2030 vorgesehen war.

Die Gemeinden werden in nächster Zeit strategisch entscheiden müssen, ob sie dieses Vorhaben weiter gemeinsam verfolgen. Durch die vorzeitige Schliessung des «St. Anna» werden auch der Neubau und die zukünftige Wiederaufnahme des Betriebes erschwert.

Klar ist nur, dass die Gemeinden auch weiterhin dazu verpflichtet sind, die gemäss kantonaler Bedarfsplanung erforderlichen Langzeitpflegeplätze zur Verfügung zu stellen

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