Zentralschweiz: E-Trottinette sind ungeeignete Geschenke für Kinder
Die Zentralschweizer Polizeikorps sind der Auffassung, dass E-Trottinette keine geeigneten Geschenke für Kinder sind. Für diese Fahrzeugen gelten Regeln.
Mit dem Black Friday wird traditionell das Weihnachtgeschäft eröffnet. Der Handel bietet zahlreiche Trendfahrzeuge, teilweise zu Schleuderpreisen, an. Beim Kauf ist jedoch Vorsicht geboten.
Kinder unter 14 Jahren dürfen diese Fahrzeuge nicht verwenden. Erst ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem Führerausweis der Kat. M oder G erlaubt. Ab 16 Jahren ist die Benützung frei.
Zudem darf ein grosser Teil der Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen verwendet werden, da sie die geltenden Vorschriften nicht erfüllen.
E-Trottinette seien keine geeigneten Geschenke für Kinder
Die Bevölkerung wird gebeten, auf den Kauf von Trendfahrzeugen wie E-Trottinette für Kinder grundsätzlich zu verzichten.
Die Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist illegal und Kinder sind entwicklungsbedingt nicht in der Lage, diese Fahrzeuge sicher zu beherrschen.
«E-Trottinette sind keine geeigneten Geschenke für Kinder», sagt Erwin Gräni, Chef Prävention der Luzerner Polizei.
Unfallkosten werden nicht von der Versicherung übernommen
Fahrberechtigten wird geraten, sich vor dem Kauf genau über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Ist dies nicht der Fall, geht man ein hohes Risiko ein, ein auf öffentlichen Verkehrsflächen illegales Fahrzeug zu erwerben und zu verwenden.
Neben den strafrechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden.
Die Motorleistung darf 48 Volt nicht überschreiten
Ein E-Trottinett darf nur auf die Strasse, wenn folgende Punkte vorhandenerfüllt sind: Klingel, Vorder- und Rücklicht am Gefährt, Bremsen an beiden Rädern, Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h, mit Unterstützung durch Muskelkraft.
Die Leistung des Motors darf 48 Volt bzw. 500 Watt nicht überschreiten. Zum Fahren im Verkehr müssen folgende Punkte beachtet werden: Unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.
Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Führerausweis für das E-Trottinett
14- bis 16-Jährige dürfen nur mit einem Führerausweis der Kat. M oder G fahren. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis nötig. Maximal eine Person fährt auf dem Elektro-Trottinett;
Die Benutzung von Radstreifen und –wegen ist obligatorisch. Falls kein Radstreifen oder –weg vorhanden ist, muss auf der Strasse am rechten Rand gefahren werden. Trottoirfahren ist verboten. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.
Öffentlichen Strassen dienen dem allgemeinen Verkehr
Öffentlich sind Strassen, die nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dienen. Massgeblich ist dabei nicht, ob die Strasse in privatem oder öffentlichem Eigentum steht, sondern ob sie dem allgemeinen Verkehr dient.
Ist zum Beispiel ein Platz frei zugänglich und nicht abgesperrt, so gilt er als öffentliche Verkehrsfläche.