Ungeliebte Geschenke: Umtauschen - oder auch spenden?
Was tun mit ungeliebten Weihnachtsgeschenken? Hier sind einige nachhaltige Lösungen.
Auch dem Christkind unterlaufen mitunter Fehler. Und so liegen wohl auch diesmal wieder Geschenke unter dem Weihnachtsbaum, die den Beschenkten nicht gefallen. Wer die ungeliebten Präsente weder in der Schrankecke verstauben lassen noch in den Abfall werfen möchte, hat viele Möglichkeiten. Die sind ausserdem nachhaltiger.
Umtauschmöglichkeiten und Widerrufsrecht
Wer sich traut, um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent im Laden umtauschen. Ein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware gibt es aber nicht. Der Umtausch ist hier abhängig von der Kulanz des Händlers. Bei defekter Ware haben Kunden hingegen Anspruch auf Ersatz.
Bei online bestellten Produkten gilt dagegen grundsätzlich das Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden, die Frist gilt in der Regel ab Erhalt der Ware.
Der Widerruf muss vorher erklärt werden, etwa schriftlich oder telefonisch. CDs, DVDs und Software müssen beim Umtausch noch versiegelt sein.
Ausschluss vom Widerrufsrecht
Bei Sonderanfertigungen wie graviertem Schmuck oder Fotoalben und bei Konzertkarten mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen – ebenso bei Produkten mit besonderem hygienischem Schutz, wie etwa Kosmetikprodukte, Erotikspielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Für Unterwäsche und Bademode gilt das Widerrufsrecht aber.
Verkaufen und Tauschen
Unliebsame Geschenke lassen sich zudem bei Onlineauktionen wieder loswerden. Auch auf Marktplätzen für Kleinanzeigen lässt sich das Präsent weitergeben.
Wer im Internet verkauft, sollte sich allerdings darüber informieren, wie sich bei Privatverkäufen Widerrufs- oder Rückgaberechte ausschliessen lassen. Auf jeden Fall müssen die Angaben über die im Internet angebotenen Artikel korrekt sein.
Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Seiten der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben.
Im Internet gibt es auch Tauschplattformen – dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Beliebt bei vielen ist auch das sogenannte Schrottwichteln – was nicht mehr gebraucht wird, wird verpackt und in grösserer Runde gegen ein anderes Präsent getauscht.
Verschenken oder Spenden
Wer sein Geschenk nicht mag oder doppelt hat, kann es auch einfach bei der nächsten Gelegenheit selbst weiterschenken. Das geht natürlich auch online – viele Portale bieten die Option an, die Ware kostenlos abzugeben.
Wer mit seinem ungeliebten Weihnachtsgeschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware spenden. Organisationen verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele.
Wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fliessen in soziale oder Entwicklungsprojekte.
Reklamation von fehlerhaften Geschenken
Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf mit Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungspflicht kürzer sein.