Seuzach beschliesst den Kauf der SKGS-Photovoltaikanlage
Der Übernahme und dem Kauf der Photovoltaikanlage per 1. März 2023 wird zugestimmt. Die Kosten werden der Kompetenzsumme des Gemeinderats angerechnet.

Der mit der Solarkraftwerkgemeinschaft Seuzach (SKGS) abgeschlossene Dienstbarkeitsvertrag sieht vor, dass die Grundeigentümerin (Gemeinde) jederzeit berechtigt ist, die Photovoltaikanlage mit vorhergehender Ankündigung von sechs Monaten zum jeweiligen Restwert zu erwerben.
Auf Basis der vergangenen Verbrauchsdaten der PV-Anlage hat der Geschäftsbereichsleiter Finanzen und Steuern jährliche Kosteneinsparungen beim Stromeinkauf von gut 13'000 Franken berechnet, wodurch die Anlage nach neun Jahren finanziell amortisiert wäre und einen theoretischen Ertrag von 260'000 Franken über die gesamte Lebensdauer erwirtschaftet.
Dies entspricht einer nicht annualisierten Rendite von circa 7,9 Prozent, welche bei aktuell sich abzeichnenden steigenden Strompreisen noch höher ausfallen kann.
Eine Übernahme der Anlage ist daher nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern unterstützt auch die Ziele der Energiestadt von Seuzach.
Dem Kauf der Photovoltaikanlage per 1. März 2023 zum Restwert von 114'800 Franken wird zugestimmt. Die Kosten werden im Sinne von Artikel 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.
Der Betrag wird ordentlich ins Budget 2023 aufgenommen und über eine Restnutzungsdauer von 29 Jahren gemäss den Vorgaben von HRM 2 linear abgeschrieben.