Hemmiken ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf
Der Gemeinderat bittet alle Liegenschaftseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherheit, ihre Bäume und Sträucher sowie Hecken, die in die Strasse hineinragen, zurückzuschneiden.
Nach dem Gesetz über das Strassenwesen dürfen Bäume erst ab einer Höhe von 4,50 Metern (Fahrbahn) und 2,50 Metern (Trottoir) in das Gemeindestrassenareal ragen.
Insbesondere darf die Übersicht nicht behindert werden. Einfriedigungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und auch der Sicherheit der Fussgänger, die zudem durch überhängende Aste gefährdet sind, sollten alle Liegenschaftsbesitzer ihre Grünhecken und Sträucher entlang von Strassen, insbesondere Strassenkreuzungen, zurückschneiden.