Rothenfluh erinnert Einwohner an Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Rothenfluh informiert, werde Einwohner daran erinnert, dass zum Schutz des Wildes vor Hunden eine generelle Leinenpflicht im Wald besteht.
Gemäss den Bestimmungen des kommunalen Hundereglements (Paragraf vier Absatz eins) gilt auf dem Gemeindebann Rothenfluh seit 2005 während des ganzen Jahres ein genereller Leinenzwang für Hunde im Wald und in unmittelbarer Nähe davon.
Ausgenommen davon sind Jagdhunde während der lauten Jagd. Im Herbst 2020 wurden dazu entsprechende Hinweistafeln an allen Waldzugängen aufgestellt.
Die Hinweistafeln werden ergänzt
Aufgrund verschiedener Nachfragen aus der Bevölkerung werden die Hinweistafeln nun ergänzt und dabei explizit darauf hingewiesen, dass die ganzjährige Leinenpflicht nur im Wald und entlang von Waldrändern mit einem Abstand von 50 Metern gilt.
Im Siedlungsgebiet gilt keine generelle Leinenpflicht. Dasselbe gilt auch für das Landschaftsgebiet bis 50 Meter zum Wald hin.