Rothenfluh übernimmt keine Kostenübernahme von Schulmaterial
Wie die Gemeinde Rothenfluh berichtet, hat die Gemeinde beschlossen, keine Beiträge für Schulmaterial von Schülern an privaten Schulen zu gewähren.
Der Gemeinderat hat auf ein Gesuch hin beschlossen, grundsätzlich keine Beiträge für Schulmaterial von Schülerinnen und Schülern an privaten Schulen zu gewähren. Den Erziehungsberechtigten steht es gemäss § 8 des Bildungsgesetzes frei, ihr Kind in eine staatliche Schule oder in eine bewilligte Privatschule zu schicken.
Die Kosten für die Privatschule tragen die Erziehungsberechtigten. Sie haben gemäss geltender Gesetzgebung Anrecht auf Beiträge des Kantons an die Beschulung.