Rothenfluh verbietet das Abbrennen von Feuerwerk
Wie die Gemeinde Rothenfluh mitteilt, erlässt der Gemeinderat aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot.
Im gesamten Gemeindegebiet von Rothenfluh gelten bis auf weiteres die Massnahmen des Kantons vom 18. und 25. Juli 2022. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter.
Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-, Kohle-, Einweg- und Gasgrills). Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Und bei starkem Wind im Freien soll man kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
Ein zusätzliches generelles Feuerwerksverbot
Der Gemeinderat Rothenfluh erlässt aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot. Auf dem gesamten Gemeindegebiet ist es verboten, Höhen- und 1.-August-Feuer zu entfachen und auf dem gesamten Gemeindegebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen.
Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum Widerruf. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden.