Biberist

Biberist ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
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Solothurn,

Wie die Gemeinde Biberist berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zu kürzen.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Gemeinde bittet alle Grundstückeigentümer zu überprüfen, ob ihre Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Diese Vorgaben zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken längs Strassen und Trottoirs, bei Ein- und Ausfahrten sowie an Einmündungen und Kreuzungen sind das ganze Jahr einzuhalten.

Die Grundstückeigentümer werden ersucht, dies so bald wie möglich zu erledigen.

Rückschnitt an privaten Grundstücksgrenzen

Speziell macht die Gemeinde auch darauf aufmerksam, dass Bäume und Sträucher entlang von privaten Grundstücksgrenzen auf die Grenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Die gesetzlichen Vorgaben sind auf einer Abbildung auf der Gemeindewebseite einzusehen.

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Kommentare

User #5235 (nicht angemeldet)

Eigentlich ist es üblich, dass die Eigentümer dazu angehalten werden, die Pflanzen ab Mitte Juli zurück zu schneiden, wenn die Vögel keine Nestlinge mehr haben, oder bis Mitte März. Jetzt haben die Vögel und Kleintiere bereits mit dem Nestbau begonnen. In normalen gemeinden werden die Eigentümer dazu angehalten in dieser Zeit keine Pflanzen mehr zurück zu schneiden.

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