Solothurn: Komitee lanciert Inklusions-Initiative
Solothurner Initianten lancieren am 9. Dezember 2022 die Unterschriftensammlung für die Vorlage für «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung».
Am Freitag, 9. Dezember 2022 hat ein Komitee die Initiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» in Solothurn lanciert.
Das Komitee tut dies unter Leitung des Solothurner-Initianten Lukas Paul Spichiger und der GLP-Kantonsrätin Simone Rusterholz.
Die Initiative verlangt, dass im Kanton Solothurn auch Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, stimmen und wählen dürfen.
Initiative gegen Diskriminierung
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Schweiz seit 2014 dazu, Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierungen zu schützen.
Zudem soll die Schweiz nach Paragraf 29 der Konvention Menschen mit Behinderungen auch am politischen Leben teilhaben zu lassen.
Aktuell stehen im Kanton Solothurn 206 von 182'218 Stimmberechtigten, was 0,1 Prozent entspricht, unter einer umfassenden Beistandschaft.
Jährlich werden zudem zirka 60 Verträge von urteilsunfähig gewordenen Personen, die sich durch eine andere Person vertreten lassen, genehmigt.
Diese beiden Personenkategorien sind vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen.
In Genf bereits umgesetzt
Im Kanton Genf wie auch in den Nachbarstaaten Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können geistig Behinderte abstimmen und wählen.
Diesem Beispiel soll nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten auch der Kanton Solothurn folgen.
Entsprechende Bestrebungen würden auch bereits in anderen Kantonen laufen (BS, TG, VD, NE, VS, BE).
Laut den Initianten sollen Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen ihre Meinung selbst äussern dürfen und gehört werden.
Es gebe keinen Grund zu warten, bis der Bund in dieser Sache tätig werde.
Initiative folgt kantonalem Leitbild
Die Initiative entspricht dem «Leitbild Behinderung» des Kantons Solothurn aus dem Jahre 2021.
Gemäss dessen Handlungsfeld «politische Partizipation» sollen «alle Menschen an politischen Prozessen partizipieren» können.
Zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit der Wahl- und Abstimmungsunterlagen wird insbesondere die «leichte Sprache» angewendet.
Bereits heute nutzen der Bund und andere Kantone dieses Instrument, um komplizierte Vorlagen verständlich zu machen.
Komitee will Zeichen setzen
Aufgrund der zahlenmässig geringen Anzahl Betroffener sind die Auswirkungen der Initiative laut den Initianten auf Abstimmungen und Wahlen beschränkt.
Für Menschen mit einer geistigen Behinderung und deren Angehörige würde die Annahme der Initiative und das Gewähren von politischen Rechten aber ein starkes Zeichen für ein Miteinander in der Gesellschaft setzen.
Zudem besteht die Hoffnung, dass durch die Vereinfachung der Sprache auch weitere Teile der Bevölkerung in Zukunft an Abstimmungen teilnehmen könnten.
Dies würde einigen Personen auf Grund hoher Komplexität der Wahlunterlagen im Moment verwehrt bleiben.
Auch Behindertenorganisationen im Komitee vertreten
Das Initiativkomitee ist nach eigener Angabe breit aufgestellt.
Es setzt sich aus Behindertenorganisationen wie Pro Infirmis, vertreten durch dessen kantonalen Präsidenten John Steggerda, und Insieme Solothurn zusammen.
Zudem seien auch Vertreterinnen und Vertreter des Nationalrates und des Kantonsrates, Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten und engagierten Privatpersonen vertreten.