Solothurner Jagdgesetz soll für Biberschutz angepasst werden
Der Solothurner Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit dem angepassten Gesetz soll der Kanton unter anderem Massnahmen gegen Biber-Schäden unterstützen können, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Um die Bestimmungen des revidierten Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz JSG) auf kantonaler Ebene umzusetzen, sei eine Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes (JaG) nötig, schreibt die Staatskanzlei.
Massnahmen gegen Biber-Schäden
Künftig soll sich der Kanton an Massnahmen beteiligen, um Biber-Schäden an Bauten und Anlagen zu verhindern, die im öffentlichen Interessen liegen.
Entsteht trotzdem ein Schaden, kann der Kanton Entschädigungen auszahlen, wie die Staatskanzlei schreibt. Zum Beispiel für Landwirtschaftswege oder Uferböschungen, wenn durch deren Schädigung die Hochwassersicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Laut dem neuen Gesetz soll der Kanton neu nicht nur Massnahmen anordnen, wenn Wildtiere erheblichen Schaden anrichten, sondern auch, wenn diese Tiere eine Gefährdung von Menschen darstellen.
Weiter kann der Kanton bei Massnahmen zur Arten- und Lebensraumförderung Finanzhilfen beim Bund geltend machen, zum Beispiel für Wildtierkorridore. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Dezember.