Solothurner Staatssteuer ist künftig in drei Raten fällig

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Solothurn,

Im Kanton Solothurn müssen die Steuerpflichtigen vom Jahr 2024 an die Rechnung für die Staatssteuer in drei Raten bezahlen.

Solothurn
Das Wappen des Kantons Solothurn. - Keystone

Mit dieser Entscheidung will der Kanton verhindern, dass die auf einmal zu bezahlende Staats- und Gemeindesteuer die Finanzen der Pflichtigen aus dem Ruder bringt.

Natürliche Personen müssen die Staats- und Gemeindesteuern zu je einem Drittel bis am 31. Mai, 30. September und 31. Dezember bezahlt haben, wie die Staatskanzlei Solothurn am Montag, 8. Mai 2023, mitteilte.

Die bisherige Verordnung legte bislang als Stichdatum für die Staatssteuer den 31. Juli fest.

Projekt «freiwilliger Einheitsbezug»

Der Kanton wird vom kommenden Jahr an für 18 Einwohnergemeinden und 30 Kirchgemeinden zusammen mit der Staatssteuer auch gleich deren Gemeindesteuern beziehen. Die sieht das Projekt «freiwilliger Einheitsbezug» vor.

In diesen 18 Gemeinden müsste ohne die Änderung am 31. Juli gleich die Gesamtsumme überwiesen werden.

Für die Steuerzahler wäre dies gemäss Kanton «problematisch».

Die gesamten Staats- und Gemeindesteuern könnten schnell einen Monatslohn oder mehrere Monatslöhne übersteigen.

Problematisch für die Steuerzahler und für die Gemeinden

«Eine gleichzeitige Bezahlung ist daher oftmals nicht möglich, insbesondere bei knappen finanziellen Verhältnissen», schrieb das Steueramt.

Problematisch wäre es auch für die Gemeinden. Die meisten von ihnen würden einen Vorbezug in mehreren Raten kennen.

Ohne Änderung würde sich die Fälligkeit der ersten Gemeinderate um mehrere Monate nach hinten verschieben, hiess es in der Medienmitteilung.

Den Gemeinden mit Einheitsbezug entstünde dadurch eine Liquiditätslücke zwischen der ersten Ratenzahlung und dem 31. Juli. Diese Lücke müssten Gemeinden mitunter durch Aufnahme von Fremdkapital überbrücken.

Staatssteuern künftig in drei Raten fällig

Für alle Steuerzahlenden sind die Staatssteuern also künftig in drei Raten fällig.

Wer nicht in einer dieser 18 Gemeinden mit Einheitsbezug lebt, kann die Steuer seiner Wohngemeinde per 31. Juli bezahlen.

Die direkte Bundessteuer muss weiterhin bis am 31. März bezahlt sein.

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