Solothurner Vater verklagt die Schweiz – und gewinnt!
Ein Vater aus Solothurn sieht im Sorgerechtsentscheid um sein Kind einen Menschenrechtsverstoss. In Strassburg wird ihm Recht zugesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vater aus Solothurn gewinnt vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht.
- Sein Wunsch auf mündliche Verhandlungen vor Ober- und Bundesgericht wurden abgelehnt.
Ein Vater aus dem Kanton Solothurn zieht vor das Europäische Menschenrechtsgericht in Strassburg (F). Diese spricht ihm Recht zu und sieht einen Verstoss gegen Artikel 6 Absatz 1 der Menschenrechtskonvention.
Dem zuvor gegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Mutter seines Sohnes um das gemeinsame Sorgerecht. Für das Kind sei dies mit einem erheblichen «Loyalitätskonflikt» einhergegangen, fasst die «Solothurner Zeitung» zusammen.
Vater aus Solothurn zieht vors Menschenrechtsgericht
Aus diesem Grund hatten Obergericht und Bundegericht der Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Das Menschenrechtsgericht spricht aber dem Vater Recht zu. Der Grund dafür: Seinem Wunsch bei einer mündlichen Verhandlung persönlich angehört zu werden, sei nicht entsprochen worden. Nicht der Vater sei in der Pflicht zu ergründen, warum er angehört werden solle. Stattdessen müssten die Gerichte erklären, warum eine mündliche Verhandlung verzichtbar sei.
Der Vater plane nun ein Revisionsgesuch einzureichen, so die Solothurner Zeitung weiter. Ob eine mündliche Verhandlung ein anderes Urteil bringt, bleibt jedoch abzuwarten.