Bergdietikon über den Gestaltungsplan «Hintermatt»
Durch den Weiterzug des Urteils an die höchste Bergdietikoner Instanz verzögert sich die Gestaltung des Alters- und Pflegezentrum «Hintermatt» um einige Monate.
Nachdem der Gemeinderat Bergdietikon am 24. Dezember 2021 vom positiven Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Aargau über die Abweisung der Beschwerden gegen den Gestaltungsplan Hintermatt Kenntnis nehmen durfte, wurde heute bekannt, dass die Beschwerdeführenden das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen haben.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau musste bereits in zweiter Instanz über die Rechtmässigkeit des Gestaltungsplanes entscheiden.
Nun wird auch das höchste Gericht des Landes sich mit dem geplanten Alters- und Pflegezentrum beschäftigen müssen. Erfahrungsgemäss wird sich durch den Weiterzug des Urteils das Projekt wiederum um einige Monate verzögern.