Die Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang in Neuendorf ist zu Ende
Die Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen der Amtsperiode 2022 bis 2025 ist abgelaufen. Da im zweiten Wahlgang des Mitglieds zum Gemeinderats gleich viele wählbaren Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist gemäss des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können.
Vorschläge zur Wahl des Gemeinderats können eingereicht werden
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Neuenhof zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert fünf Tagen seit Publikation im amtlichen Publikationsorgan (Limmatwelle), d.h. bis Dienstag, 19. Oktober 2021, 12 Uhr, abzugeben. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Ansonsten ist am 28. November 2021 eine Wahl an der Urne durchzuführen.