Im Kanton St. Gallen sollen in Zukunft alle touristischen Unterkünfte Kurtaxen und Beherbergungsabgaben zahlen, auch die, die ihre Zimmer via Internet anbieten.
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Airbnb-Logo - AFP

Dies fordert eine Kommissionsmotion im Kantonsrat. Die neue Regelung würde zum Beispiel Airbnb betreffen.

Eingereicht wurde die Motion von der vorberatenden Kommission zu einem Nachtrag des Tourismusgesetzes, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Die Regierung soll einen Vorschlag ausarbeiten, damit die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen flächendeckend auf einfache Weise eingezogen werden können.

Bisher fehlt im Kanton St. Gallen eine Vereinbarung mit der Vermittlungsfirma Airbnb zum Einziehen von Tourismusabgaben. Dies soll sich nach dem Willen der Kommission ändern. Andere Kantone wie Zürich, Zug, Baselstadt und Baselland, Schaffhausen oder Luzern haben bereits Vereinbarungen mit Airbnb.

Eine Einmaleinlage von 2,2 Millionen Franken soll die Tourismusrechnung stabilisieren

Mit der Änderung des Tourismusgesetzes will die St. Galler Regierung sicherstellen, dass die Tourismusförderung im heutigen Umfang beibehalten werden kann. Mit einer Einmaleinlage von 2,2 Millionen Franken soll der Kanton die Tourismusrechnung stabilisieren, wie sie in der Vorlage schreibt.

Der Tourismusfonds, der aus Beherbergungs-, Gastwirtschafts- und Kursaal-Abgaben gespeist wird, weist seit mehreren Jahren einen schrumpfenden Bestand auf. In den Jahren 2020 und 2021 verzichtete der Kanton wegen der Corona-Pandemie darauf, die Abgaben bei den Hotels und Gastronomiebetrieben einzuziehen.

Die entgangenen Einnahmen sollen mit der Einmaleinlage kompensiert werden. Gleichzeitig schlägt die Regierung vor, dass die Kursaalabgaben neu vollständig in Tourismusprojekte fliessen sollen statt nur zur Hälfte. Dem allgemeinen Staatshaushalt entgehen dadurch jährlich rund 900'000 Franken.

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