Dringliche Fragen zur Stromversorgung und zum drohenden Mangel

Die St. Galler Regierung muss aufzeigen, wie sie den drohenden Strommangel im kommenden Winter abwenden will.

Sitzungssaal
Blick in den Sitzungssaal der St. Galler Regierung. (Symbolbild) - Keystone

Der Kantonsrat erklärte dazu eine Interpellation für dringlich. Als nicht dringlich erachtet der Rat die Forderung nach Beiträgen für bedürftige Personen, die unter den steigenden Energiekosten leiden. Es sei «äusserst fraglich, ob die Sofortmassnahmen des Bundes ausreichen», um die Energieversorgung in der Schweiz in den kommenden Wintermonaten zu garantieren, schrieb die SVP-Fraktion in ihrer dringlichen Interpellation. Sie forderte den Kanton auf, schnellstmöglich zu handeln.

«Insbesondere soll auch die Stromproduktion mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert werden», heisst es im Vorstoss. Die Regierung soll darlegen, welche Sofortmassnahmen sie dazu vorsieht. Allenfalls könnte die Regierung nach Ansicht der SVP einen Energienotstand ausrufen.

Die Interpellation wurde am Dienstag, 20. September 2022, im Rat diskussionslos für dringlich erklärt. Gleiches gilt für eine Interpellation der Mitte-EVP-Fraktion. Diese fordert von der Regierung angesichts des aus den Fugen geratenen Strommarkts eine Reihe von Auskünften zur Stromversorgung und zu den Rollen von NOK, Axpo und der SAK.

Keine Dringlichkeit sah der Rat bei der Interpellation «Hilfe für Einzelpersonen und Familien, die unter steigenden (Energie-)Kosten leiden». Die SP-Fraktion regte an, bedürftigen Menschen Unterstützungsbeiträge an die Kosten für Heizung und Strom zu bezahlen – analog zu den Corona-Entschädigungen. Der Rat lehnte die Dringlichkeit mit 62 zu 52 Stimmen knapp ab.

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