Kanton St. Gallen: Sechs fehlbare Lenkende angehalten
Zwischen Freitag und Samstagmorgen wurden im Kanton St. Gallen mehrere fahrunfähige Lenker und Gucklochfahrer angehalten. Sechs Personen wurden verzeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton St. Gallen wurden zwischen Freitag und Samstag Verkehrskontrollen durchgeführt.
- Insgesamt wurden sechs Personen zur Anzeige gebracht.
- Zwei fahrunfähige Autofahrende mussten ihren Führerausweis abgeben.
- Es wurden vier Gucklochfahrer angehalten.
Im Zeitraum zwischen Freitagmorgen und Samstagfrüh hat die Kantonspolizei St. Gallen sechs fehlbare Fahrzeuglenkende zur Anzeige gebracht.
Am Samstag, 0.40 Uhr, war in Wil ein 66-jähriger Autofahrer in fahrunfähigem Zustand unterwegs.
Auf Verfügung der Kantonspolizei St. Gallen wurde Blut- und Urinprobe abgenommen. Der Führerausweis wurde auf der Stelle abgenommen.
Am Freitag, um 23.25 Uhr, wurde in Altstätten eine 46-jährige Gucklochfahrerin angehalten. Die Frontscheibe des Autos war beschlagen und vereist. Die Weiterfahrt wurde nach Scheibenreinigung gestattet.
In Kirchberg musste eine Autofahrerin ihren Führerausweis abgeben
Am Freitag, um 21.50 Uhr, wurde in Uzwil eine 24-jährige Gucklochfahrerin gestoppt. Die Frontscheibe, Seitenscheiben sowie der Seitenspiegel des Autos waren beschlagen und vereist. Zudem war das Auto nicht ausreichend von Schnee befreit.
Am Freitag, um 15.40 Uhr, war in Kirchberg eine 47-jährige Autofahrerin, die im fahrunfähigen Zustand und mit schneebedecktem Dach unterwegs war.
Auf Verfügung der Kantonspolizei St. Gallen Blut- und Urinprobe wurde abgenommen. Der Führerausweis wurde ihr auf der Stelle abgenommen.
Zwei Gucklochfahrer müssen ihre Scheiben reinigen
Am Freitag, um 14.40 Uhr, stoppte die Kantonspolizei in Wil einen 26-jährigen Gucklochfahrer. Die Frontscheibe des Autos war beschlagen und vereist. Die Weiterfahrt wurde nach Scheibenreinigung gestattet.
Am Freitag, um 8.40 Uhr, wurde in Balgach ein 46-jähriger Gucklochfahrer angehalten. Die Frontscheibe des Autos war beschlagen und vereist. Die Weiterfahrt wurde nach Scheibenreinigung gestattet.