Lösungen für den Streit um Toggenburger Alphütten
Die unklaren Eigentumsverhältnisse von Gebäuden auf Alpen im Toggenburg haben in den letzten Monaten für Diskussionen gesorgt.
Der aktuelle Streit um die Besitzverhältnisse auf den Alpen hat eine lange Vorgeschichte: Ursprünglich verliehen Klöster Alprechte gegen Abgaben an die Bauern, die sich zu Genossenschaften zusammenschlossen. Daraus entstanden Alpkorporationen. Die Besitzverhältnisse wurden jeweils schriftlich in Urkunden oder Alpbüchern festgehalten.
Noch heute liegen die Eigentumsrechte bei den Alpkorporationen, obwohl die Gebäude von einzelnen Korporationsmitgliedern genutzt und unterhalten werden. Es gebe deshalb eine Diskrepanz «zwischen den rechtlich verankerten Eigentumsverhältnissen und der gelebten Tradition», heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Mittwoch, 25. Mai 2022.
Wegen eine Praxisänderung bei den Grundbuchämtern gingen zuletzt die Rechnungen der Gebäudeversicherung an die Alpkorporationen – und nicht mehr an die Nutzer der Alpgebäude. Dies löste harsche Kritik sowie Vorstösse im Kantonsrat aus. Einzelne Landwirte sprachen von Enteignung und kündigten Klagen an.
Kanton arbeitete fünf Lösungsvarianten aus
Der Kanton reagierte mit fünf Lösungsvarianten, die an Veranstaltungen bereits vorgestellt wurden. Unter anderem könnte der seit 1912 bestehende Zustand belassen werden oder es bräuchte neue Verträge, in denen die Rechte und Pflichten geregelt werden, die die Gebäude betreffen.
Jeder Ansatz habe Vor- und Nachteile, hält die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss fest. Sie habe keine Präferenz. Es sei an den Alpkorporationen und den Nutzern, sich auf «einen auf die persönlichen Bedürfnisse und die Alpbewirtschaftung angestimmten Lösungsansatz» zu verständigen.