St. Gallen diskriminiert Kindergärtnerinnen bei Pausenaufsicht
Der Verband zeigte sich in einer Medienmitteilung «erleichtert, dass die seit Jahren bekannte Diskriminierung der Kindergartenlehrpersonen endlich anerkannt wird». Das St. Galler Verwaltungsgericht bestätigte mit seinem Entscheid vom 18. Mai ein Urteil der Verwaltungsrekurskommission. Der neue Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Das kantonale Bildungsdepartement vermochte laut KLV nicht nachzuweisen, dass die Regelung ohne Diskriminierung umsetzbar sei. Der KLV hatte Mitte 2017 eine Verbandsklage nach dem Gleichstellungsgesetz gegen den Kanton eingereicht. Gestützt auf Umfragen machte er glaubhaft, dass eine Mehrheit der Kindergärtnerinnen drei bis fünf Pausenaufsichten pro Woche faktisch unentgeltlich leistet.
Der Kanton stehe jetzt in der Pflicht, die vergangene wie auch die zukünftige Diskriminierung zu beseitigen, heisst es im Communiqué. Der KLV fordere baldige Vorschläge des Kantons.