St. Gallen: Geschäftsführer sollen 180'000 Franken hinterzogen haben
Zwei Geschäftsführer eines KMUs in St. Gallen SG stehen unter Verdacht, mehrfachen Urkundenfälschung und mehrfachen Steuerbetrug begangen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hat eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der mehrfachen Urkundenfälschung, des mehrfachen Steuerbetrugs sowie der Förderung von Schwarzarbeit zum Abschluss gebracht.
Sie erhebt beim Kreisgericht Toggenburg Anklage gegen zwei Geschäftsführer eines KMUs.
Den Brüdern im Alter von 45 und 50 Jahren Montenegrinischer Herkunft wird zur Hauptsache vorgeworfen, zwischen 2016 und 2021 Scheinrechnungen im Gesamtbetrag von rund 1,2 Millionen Franken gekauft zu haben, um damit die Steuerlast der Gesellschaft zu senken.
Nach den Untersuchungen hat sich der Verdacht erhärtet
Das Kantonale Untersuchungsamt St. Gallen eröffnete das Strafverfahren im Frühjahr 2021 auf Grund eines Zufallsfunds im Verfahren gegen einen Schwarzarbeiter.
Der ältere der beiden Beschuldigten befand sich im Sommer 2021 für zwei Wochen in Untersuchungshaft.
Mittlerweile haben umfangreiche Untersuchungen den Verdacht erhärtet, dass die beiden Geschäftsführer eines KMUs mit Sitz im Kanton St. Gallen zwischen 2016 und 2021 bei einer Drittperson gegen Provision 67 fiktive Rechnungen über einen Gesamtbetrag von rund 1,2 Millionen Franken kauften, wobei der jüngere Bruder erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Machenschaften involviert gewesen sein dürfte.
Die Beschuldigten reichten gefälschte Jahresabschlüsse ein
Die fiktiven Rechnungen bescheinigten dem Unternehmen, Leistungen von temporären Mitarbeitenden bezogen und bar bezahlt zu haben. Tatsächlich wurden diese Leistungen nie erbracht.
Die beiden Beschuldigten liessen die Rechnungen verbuchen und reichten dem Kantonalen Steueramt St. Gallen darauf basierende gefälschte Jahresabschlüsse ein.
Die vorgetäuschten Aufwendungen dienten dazu, die Jahresgewinne der Gesellschaft unrechtmässig zu schmälern bzw. das Kantonale Steueramt St. Gallen über die tatsächlich erzielten steuerbaren Gewinne zu täuschen, um so die Steuerlast zu senken.
Rund 180'000 Franken sollen die Männer hinterzogen haben
Die Staatsanwaltschaft geht von hinterzogenen Steuern von total rund 180'000 Franken aus, welche im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens durch das Kantonale Steueramt St. Gallen zu veranlagen und erheben sind.
Zusätzlich ist ein Steuerhinterziehungsverfahren durchzuführen, in welchem bei einem Schuldspruch in der Regel eine Busse in der Höhe der Nachsteuer ausgesprochen wird.
Auch können sich Steuerfolgen im Bereich der indirekten Steuern ergeben, Verrechnungssteuer und Mehrwertsteuer.
Angestellten sollen keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sein
Die Verbuchung der fiktiven Rechnungen erlaubte es den beiden Geschäftsführern, u.a. rund 700'000 Franken als verdeckte Gewinnentnahme aus der Gesellschaft zu ziehen und dieses Geld in ein Ferienappartement-Projekt auf dem Balkan zu investieren.
Weiter wird den Geschäftsführern vorgeworfen, mit dem verdeckten Gewinn Schwarzarbeiter bezahlt zu haben.
Rund fünf ausländische Arbeitskräfte sollen ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und für fünf andere Angestellte sollen vorsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe und Geldstrafe
Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen beide Beschuldigten beim Kreisgericht Toggenburg Anklage wegen mehrfachen Steuerbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie weiterer Delikte.
Sie beantragt gegen den 50-jährigen Beschuldigten bei jeweils bedingtem Vollzug eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.
Für den 45-jährigen Beschuldigten wird – bei ebenfalls bedingtem Vollzug – eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen beantragt.
Die Beschuldigten sollen ausserdem des Landes verwiesen werden
Beide Beschuldigte sollen ferner nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre des Landes verwiesen werden. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Verfahren gegen die Drittperson ist noch pendent bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen.