St. Gallen verbietet Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche
Der St. Galler Kantonsrat hat am Dienstag eine Motion gutgeheissen in der verlangt wird, dass nikotinhaltige E-Zigaretten gleich wie herkömmliche Raucherwaren behandelt werden. So soll es ein Verkaufsverbot an Jugendliche geben.
Seit einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2018 ist in der Schweiz das Nikotinverbot für E-Zigaretten-Liquids aufgehoben. Deshalb gebe es nun eine rechtliche Lücke, die beim Bund frühestens mit dem revidierten Tabakproduktegesetz geschlossen werde, heisst es in der von Mitgliedern aller fünf Fraktionen - CVP-EVP, FDP, Grüne, SP und SVP - unterstützten Motion.
Der Kanton St. Gallen solle so rasch als möglich nikotinhaltige E-Zigaretten in jeder Hinsicht wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren behandeln. Dabei gehe es um Verkaufsbeschränkungen, um den Schutz vor Passivrauchen und um die Werbung.
Ähnliche Bestrebungen gibt es in verschiedenen Kantonen quer durch die Schweiz. So wurde etwa im Kanton Bern eine entsprechende Gesetzesänderung im März an der Urne angenommen. Aus dem Solothurner Kantonsrat ist ein ähnlicher Vorstoss wie in St. Gallen im Dezember 2020 überwiesen worden.