St. Gallen verfolgt Variante D für «A15-Gaster Projekt» weiter

Wie der Kanton St. Gallen mitteilt, hat das kantonale Tiefbauamt im Projekt «Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster» ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Der Kornhausplatz in St. Gallen.
Der Kornhausplatz in St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Projekt «Regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster» hat das kantonale Tiefbauamt ein Mitwirkungsverfahren zur Optimierung des Abschnitts Grynaustrasse–Rotfarb durchgeführt.

Variante D wurde positiv aufgenommen und soll weiterentwickelt werden. Ein grosses Bedürfnis ist die Erschliessung der Sport- und Freizeitanlagen.

Auch wurde angeregt, die Schliessung des Bahnübergangs für den motorisierten Individualverkehr zu prüfen.

Es gab 63 Rückmeldungen während des Mitwirkungsverfahrens

Mit einer optimierten Linienführung im Abschnitt Grynaustrasse bis Rotfarb will das kantonale Tiefbauamt Einwirkungen der geplanten regionalen Verbindungsstrasse A15-Gaster auf das Kaltbrunner Riet verhindern.

Vom 3. April bis 14. Mai 2023 hatte die Bevölkerung Gelegenheit, sich im Mitwirkungsverfahren zu fünf vom Kanton erarbeiteten Varianten zu äussern.

Gesamthaft gingen 63 Rückmeldungen ein, wovon 41 von Privatpersonen, 17 von Organisationen (Politische Parteien, Vereine, Interessengruppen) und fünf von Unternehmen stammten.

Ein Drittel der Mitwirkenden verlangen nach Alternativlösungen

Aus dem Variantenvergleich des Tiefbauamts ging die Variante D als Bestvariante hervor.

Rund die Hälfte der Mitwirkenden konnte dies nachvollziehen und sprach sich für die Weiterentwicklung dieser Variante aus, wobei teilweise Optimierungsvorschläge unterbreitet wurden.

Rund ein Drittel der Mitwirkenden verlangte nach Alternativlösungen auch ausserhalb des Perimeters Grynaustrasse–Rotfarb oder einen Verzicht auf das Projekt.

Rund ein Zehntel steht der Variante D kritisch gegenüber, lehnen sie aber nicht grundsätzlich ab.

Der Erhalt und Ausbau der Sport- und Freizeitanlagen war ein wichtiges Anliegen

Die Hauptanliegen in Bezug auf die Optimierung sind zum einen die Prüfung einer Sperrung des Bahnübergangs für den motorisierten Individualverkehr und die Schonung des Naherholungsgebietes entlang des Steinenbachs.

Zum anderen sollen die Einflüsse auf das nördlich gelegene Siedlungsgebiet minimiert werden.

Ein wichtiges Anliegen war auch der Erhalt und Ausbau der Sport- und Freizeitanlagen entlang der Benknerstrasse.

Kritische Stimmen gab es bezüglich Hochwasserschutz, Naturschutz und Lärmimmissionen.

Vertiefte Abklärungen erforderlich

Das Tiefbauamt hat im Mitwirkungsbericht zu den Rückmeldungen Stellung genommen.

In einem nächsten Schritt werden vertiefte Abklärungen zum Nutzen und zur Machbarkeit einer Bahnübergangssperrung getroffen und die Grundlagen für ein neues Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK geschaffen.

Ebenso werden die Erschliessung und Entwicklung der Sport- und Freizeitanlagen vertieft geprüft, wobei erste Abklärungen darauf hinweisen, dass man hierfür Lösungen finden wird.

Eine Referendumsabstimmung könnte im Herbst 2024 stattfinden

Die Finalisierung des Genehmigungsprojekts wird auf das zweite Quartal 2024 angestrebt. Die Vernehmlassung in den betroffenen Gemeinden ist auf Sommer 2024 vorgesehen.

Eine allfällige Referendumsabstimmung könnte dementsprechend im Herbst 2024 durchgeführt werden.

Der Mitwirkungsbericht kann auf der Mitwirkungsplattform des Kantons abgerufen werden.

Variante D: Mehr Abstand zum Naturschutzgebiet

Die vom Tiefbauamt präferierte Variante D verläuft über eine Strecke von 420 Metern südlich der Bahnlinie.

Die heutige Benkner-/Ewigkeitsstrasse wird auf einer Länge von 800 Metern nach Norden an die Bahnlinie verlegt.

Der Abstand zum Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet wird gegenüber heute um 90 bis 140 Meter vergrössert. Durch die Verlegung wird das Kaltbrunner Riet aufgewertet.

Erneutes Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission

Weil aus rechtlichen Gründen jedoch keine Interessenabwägung vorgenommen werden kann, ist die Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Kaltbrunner Riets noch nicht abschliessend geklärt.

Hierfür wird voraussichtlich erneut ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK angefordert.

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