Stadt St. Gallen schreibt 2023 acht Werkbeiträge aus

Wie die Stadt St. Gallen berichtet, können sich städtische Kulturschaffende um acht Werkbeiträge bewerben. Eingabefrist ist der 20. Februar 2023.

Kornhausplatz St. Gallen.
Der Kornhausplatz in St. Gallen – die Stadt wird gegen die Ratten nun aktiv. (Archivbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Stadt St. Gallen schreibt für das Jahr 2023 acht Werkbeiträge für kulturelles Schaffen aus.

Die Bewerbung kann mit einem Gesuch um einen begründeten Auslandsaufenthalt verbunden werden.

Dafür muss ein entsprechendes Budget eingereicht werden. Die Werkbeiträge sollen die Entwicklung und Ausarbeitung neuer, anspruchsvoller Projekte ermöglichen.

Zur Bewerbung eingeladen sind Kulturschaffende aus sämtlichen Sparten und Bereichen der Kultur, die in der Stadt St. Gallen ihren Wohnsitz haben.

Eingabe per E-Mail

Zugelassen sind auch Personen, die früher in der Stadt wohnten, sich jedoch zu Ausbildungszwecken auswärts aufhalten.

Gruppen können berücksichtigt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder in der Stadt wohnhaft ist. Eine vollständige Eingabe muss elektronisch per E-Mail erfolgen.

Künstlerische Belege wie Arbeitsproben können zusätzlich auf dem Postweg bei der Dienstelle Kulturförderung eingereicht werden.

Die Kommission für Kulturförderung beurteilt die eingegangenen Gesuche und legt dem Stadtrat eine Empfehlung für die Vergabe der Werkbeiträge vor.

Angaben über künstlerische Ausbildung

Absagen werden nicht begründet.

Neben der Beschreibung des Projekts, das mit einem Werkbeitrag ausgezeichnet werden soll, ist eine Dokumentation einzureichen, die Angaben über die künstlerische Ausbildung der beteiligten Personen und deren bisheriges künstlerisches Schaffen enthält.

Es handelt sich dabei um Informationen wie Werkabbildungen, Ausstellungslisten, Konzerte, frühere Theater- oder Tanzaufführungen, Atelieraufenthalte, veröffentlichte Bücher, CDs, Texte und Ähnliches.

Die Bewerbungen sind bis spätestens 20. Februar 2023 per E-Mail einzureichen.

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