Stadt St.Gallen: Mitwirkungsverfahren für die Zonenplanänderung

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, besitzt sie an der Stephanshornstrasse eine Baulandparzelle und möchte das Areal für eine Wohnbebauung entwickeln.

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Das Entwicklungsareal befindet sich westlich des Botanischen Gartens an der Stephanshornstrasse.

Das Grundstück Nummer F3439 ist eine von mehreren Parzellen, welche durch einen Abtausch mit der politischen Gemeinde St.Gallen im Oktober 2019 in den Besitz der Ortsbürgergemeinde übergegangen ist.

Im Zusammenhang mit der Abgabe durch die Stadt wurde festgehalten, dass der Bereich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigt wird und demzufolge eine Umzonung zweckmässig beziehungsweise notwendig ist.

Machbarkeitsstudie wurde in Auftrag gegeben

Um das bauliche Potenzial, die anzustrebende sowie verträgliche Dichte und eine geeignete Zonenzuweisung zu eruieren, hat die Ortsbürgergemeinde in Zusammenarbeit mit benachbarten Grundeigentümerschaften im Jahr 2021 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Die Studie wurde im Sachverständigenrat für Städtebau und Architektur der Stadt St.Gallen beraten und als gute Grundlage für die weitere Planung beurteilt.

Freibleibende Hügelkuppe und Durchlässigkeit

Es wurde eine Konzeption entwickelt, welche auf die Hanglage Rücksicht nimmt. Die Bebauung lässt die Hügelkuppe frei und sorgt mit ihrer Typologie für eine angemessene Durchlässigkeit mit Freiräumen.

Die Hügelkuppe bleibt über die ganze Länge unbebaut und soll als Grün- und Naherholungsraum dem Quartier und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Umzonung und verwaltungsrechtlicher Vertrag

Die Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für die Neukonzeption der Zonierung.

Es erfolgt eine Umzonung zu einer Wohnzone mit vier Vollgeschossen (W4), wobei die Hügelkuppe einer Grünzone zugewiesen wird.

Um für die nächsten Verfahrensschritte zeitgerecht eine Rechtssicherheit zu erlangen, ist eine Umzonung vor der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung vorgesehen.

Die Ortsbürgergemeinde wird nach dem Zonenplanänderungsverfahren ein qualifiziertes Varianzverfahren durchführen, um eine städtebaulich, architektonisch und freiräumlich hochwertige, nachhaltige Bebauungslösung zu erhalten.

Interessen und Verfahrensmodalitäten wurden geregelt

Die Ortsbürgergemeinde beabsichtigt, das Bauland im Baurecht abzugeben.

Die öffentlichen Interessen und Verfahrensmodalitäten zur Qualitätssicherung wurden in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt St.Gallen und der Ortsbürgergemeinde geregelt.

Die Überbauung soll insbesondere einen Beitrag zur Umsetzung der städtischen Wohnraumstrategie leisten.

Öffentliches Mitwirkungsverfahren bis 23. Dezember 2022

Die Bevölkerung ist eingeladen, zur Zonenplanänderung «Stephanshornstrasse» im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eine Stellungnahme einzureichen.

Die Mitwirkung wird auf der E-Mitwirkungsplattform der Stadt durchgeführt.

Die entsprechenden Planunterlagen ist ebenfalls auf der E-Mitwirkungsplattform sowie auf der städtischen Webseite abrufbar.

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