St.Gallen: Jugendherberge wird zur Asylunterkunft
Ab November 2024 dient die St.Galler Jugendherberge als Asylunterkunft für bis zu 70 Personen. Der Kanton reagiert auf die gestiegene Zahl an Asylsuchenden.
Wie die Stadt St.Gallen berichtet, wird der Kanton St.Gallen von November 2024 bis März 2025 die Jugendherberge an der Jüchstrasse 25 als temporäre Asylunterkunft betreiben. Vorgesehen ist die Unterbringung von maximal 70 Bewohnenden, die während dieser Zeit vom Migrationsamt betreut, beschult und beschäftigt werden.
Der Bund rechnet in der zweiten Jahreshälfte 2024 mit einer erhöhten Anzahl von Asylsuchenden. Die kantonalen Asylzentren sind seit längerer Zeit voll ausgelastet. Um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, plant der Kanton St.Gallen, vorübergehend zwei Jugendherbergen zu mieten.
In Absprache mit den jeweiligen Stadtbehörden können im Bedarfsfall zwischen Oktober 2024 und April 2025 Asylsuchende in den Jugendherbergen Rapperswil-Jona und St.Gallen untergebracht werden.
Kanton bereitet sich auf steigende Asylgesuche vor
Gemäss den Prognosen des Staatssekretariats für Migration ist im Jahr 2024 mit etwa 30'000 Asylgesuchen zu rechnen. Dem Kanton St.Gallen werden sechs Prozent aller Personen zugewiesen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen.
Die bestehenden kantonalen Zentren in Amden, Oberbüren, Uznach, Wil und Walzenhausen sind seit längerer Zeit stark ausgelastet. Um auf einen Anstieg der Asylgesuche über den Herbst und Winter vorbereitet zu sein, muss der Kanton zusätzliche temporäre Unterbringungsplätze als Entlastung schaffen.
Vorübergehende Massnahme
Da die Jugendherbergen in St.Gallen und Rapperswil-Jona in den Wintermonaten wenig ausgelastet sind, konnten diese bereits in vergangenen Jahren mit hohem Zulauf im Asylbereich als temporäre Unterkünfte genutzt werden. Dabei waren die Erfahrungen beidseitig sehr positiv.
Das Migrationsamt wird die Unterkünfte mit eigenem, erfahrenem Personal und nach den bewährten Konzepten des Kantons St.Gallen führen. Dies bedeutet die Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards eines 24-Stunden-Betriebes mit ständiger Erreichbarkeit sowie intensive Betreuung und Integrationsförderung.
Die Nutzung der Jugendherbergen ist eine vorübergehende Massnahme. Die Jugendherbergen stehen dem Migrationsamt lediglich für die Monate Oktober 2024 bis April 2025 zur Verfügung. Anschliessend nehmen diese den gewohnten Betrieb im touristischen Bereich wieder auf.
Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden
Nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz obliegt die Verantwortung für die Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden grundsätzlich den Gemeinden. Gemäss kantonaler Asylverordnung ist das Migrationsamt jedoch für die Unterbringung und Erstintegration von Asylsuchenden im sogenannten erweiterten Asylverfahren zuständig.
In der Regel haben diese Personen eine gute Perspektive für ein Bleiberecht. Die Personen werden deshalb in den Zentren mit Integrationscharakter durch intensive Deutschkurse und eine klare Tagesstruktur auf ein Leben in einer Gemeinde vorbereitet. Bei einem positiven Asylentscheid werden sie anschliessend in einer Gemeinde zugeteilt.