Treuhänder muss nach Mikrowellen-Brand 100'000 Franken blechen
100'000 Franken soll Stefan Wieser aus eigener Tasche bezahlen, nachdem seine Mikrowelle einen Brand verursachte. Doch er kämpft um die Produkthaftung.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Jahr 2021 brach ein Brand in der Wohnung von Stefan Wieser aus.
- Er hinterliess einen grossen Sachschaden - und Wieser besass keine Haushaltsversicherung.
- Die Quelle des Brands könnte eine Mikrowelle von Panasonic gewesen sein.
- Doch der Elektro-Gigant schweigt hartnäckig.
Stefan Wieser, ein selbstständiger Unternehmer aus St. Gallen, erlebte im Juni 2021 seinen persönlichen Albtraum: Seine Wohnung brannte ab, er wurde des Brandstiftungsverdachts bezichtigt.
Der Auslöser? Eine Mikrowelle der Marke Panasonic, die er zweieinhalb Jahre zuvor für 389 Franken gekauft hatte.
An jenem verhängnisvollen Tag entdeckte der Hauswart das Feuer in Wiesers Wohnung kurz nach 16 Uhr. Die Feuerwehr konnte den Brand schnell löschen, doch der Schaden war enorm. Fast alles in der Dreieinhalbzimmerwohnung war verrusst und nicht mehr zu retten, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.
Ursachenforschung und Verdächtigungen
Die Kantonspolizei St.Gallen nahm die Ermittlungen auf und stellte fest, dass das Feuer im Bereich des Kochfelds ausgebrochen war. Genau dort stand die Mikrowelle von Panasonic. «Eine elektrotechnische Brandursache ist in engsten Betracht zu ziehen», so die Polizei laut dem «Tagblatt».
Trotzdem konnte nicht abschliessend geklärt werden, ob ein Produktfehler den Brand verursachte oder ob es sich um Fahrlässigkeit handelte. Da Wieser keine Hausratsversicherung abgeschlossen hatte, blieb er auf einem Sachschaden von rund 100'000 Franken sitzen. «Ich dachte damals: Uns passiert das nicht, schliesslich wohnen wir in einem Betonbau», sagt er heute zum «St. Galler Tagblatt».
Der Kampf um Produkthaftung
Wieser ist überzeugt, dass die Mikrowelle den Brand verursacht hat und will daher Produkthaftpflicht geltend machen. Er konfrontierte Migros Ostschweiz und Panasonic mit den Ereignissen, doch beide Unternehmen wiesen die Verantwortung von sich.
Nachdem der Kontakt zu Panasonic abbrach, leitete Wieser ein Schlichtungsverfahren ein – allerdings ohne Erfolg. Die Vertreter von Panasonic blieben dem Termin fern und behaupteten später, sie hätten die Mikrowelle nicht vertrieben. Wieser hatte den Brief anstatt an die «Panasonic Marketing Group» an die «Panasonic Connect Group» adressiert.
Zukunftsaussichten und Lehren aus dem Unglück
Trotz der Rückschläge gibt Wieser nicht auf. Er plant nun ein neues Schlichtungsverfahren mit der richtigen Adresse des Unternehmens. Ob er den Rechtsweg beschreiten wird, lässt er gegenüber dem «Tagblatt» offen: «Vermutlich würden wir bis vor Bundesgericht landen».
Trotz allem versucht Wieser positiv zu bleiben: «Wäre das Feuer in der Nacht ausgebrochen, wären meine Frau und ich am nächsten Tag nicht mehr aufgestanden».