Weniger drastische Corona-Massnahmen in Alters- und Pflegeheimen

Grössere Vorräte an Schutzmaterial und das inzwischen gewonnene Wissen sollen künftig weniger drastische Massnahmen in Alters- und Pflegeheimen ermöglichen. Dies schreibt die St. Galler Regierung zu einem Vorstoss, in dem nach den Lehren aus den Besuchsverboten gefragt wird.

Risikopatienten Schnelltests Coronavirus
Coronavirus Vor dem Besuch von Risikopatienten sind die Schnelltests keine gute Option. - Keystone

Grössere Vorräte an Schutzmaterial und das inzwischen gewonnene Wissen sollen künftig weniger drastische Massnahmen in Alters- und Pflegeheimen ermöglichen. Dies schreibt die St. Galler Regierung zu einem Vorstoss, in dem nach den Lehren aus den Besuchsverboten gefragt wird.

Im Kanton St. Gallen war das Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen am 11. Mai gelockert worden. Bei den Spitälern und Klinken bestand es zuerst bis zum 8. Juni. Dann wurde es nochmals bis zum 19. Juni verlängert.

Drei Monate nach den einschneidenden Massnahmen würden die Auswirkungen der strikten Isolation in den Alters- und Pflegeheimen sichtbar, schrieb Kantonsrätin Jeannette Losa (Grüne) in ihrem Vorstoss, den sie im Juni eingereicht hatte. Viele betagte Menschen beklagten sich über die lange, schmerzvolle Isolationszeit. «Hinterbliebene von Verstorbenen ringen mit der Verarbeitung des Verlustes.» Es stelle sich die Frage, was für die Zukunft daraus gelernt worden sei.

Die St. Galler Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass bei den Massnahmen in Alters- und Pflegeheimen «der Frage der Verhältnismässigkeit ein sehr hoher Stellenwert» eingeräumt worden sei. Auch während des Besuchsverbots seien Ausnahmeregelungen möglich gewesen, etwa für besonders schützenswerte Personengruppen in «palliativen Betreuungssituationen».

Phasenweise sei das notwendige Schutzmaterial für Personal und Besucher knapp gewesen. Auch diesem Umstand habe man mit dem Besuchsverbot Rechnung tragen müssen. Im Zweifelsfall sei meist das kollektive Schutzbedürfnis höher bewertet worden als die individuellen Freiheitsrechte.

Der ausreichende Vorrat von Schutzmasken und das Wissen, das bisher gesammelt wurde, lasse hoffen, «dass bei einer nächsten Pandemie nicht so drastische Massnahmen notwendig werden», schrieb die Regierung.

Für die Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern, die sich in der letzten palliativen Lebensphase befänden, müssten pragmatische, aber auch kreative Lösungen gesucht werden.

Konkret soll es laut Regierung möglich sein, dass Angehörige mit Unterstützung der Einrichtung und der Spitex eine betroffene Person für die letzten Tage mit nach Hause nehmen, oder es würde ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem der Austausch zwischen Bewohnerin oder Bewohner und den Angehörigen stattfinden kann. Dies sei während des Lockdowns bereits in gewissen Einrichtungen umgesetzt worden.

Die Regierung verweist auf eine laufende Studie der Fachhochschule St. Gallen zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Langzeitpflege. Auch das kantonale Ethikforum habe sich des Themas angenommen. Aktuell würden ethische Handlungsempfehlungen erarbeitet.

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