Individuelle Prämienverbilligung 2022 in Berneck
Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben in der Gemeinde Berneck das Anrecht die individuelle Prämienverbilligung zu beantragen.
Die Gemeinde Berneck erinnert daran, dass versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV) haben. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Berechnung bezieht sich auf die persönlichen und familiären Verhältnisse
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten.
Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Auf der Internetseite der SVA ist eine Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische Formular kann seit Anfang 2021 online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Das Formular muss innert der Frist eingereicht werden
Die Einreichefrist per 31. März 2022 ist strengstens zu beachten. Später eingehende Anmeldungen kann die SVA nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigen. Ausnahmen bestehen meist nur für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.