Gemeinde Widnau gründet eigenen Hilfsfonds für Bedürftige
Wie die Gemeinde Widnau schreibt, tritt am 1. April 2024 das Reglement für den neuen Fonds «Widnau hilft Widnau» in Kraft, um lokalen Bedürftigen zu helfen.
Der Verein Winterhilfe hob die Ortsvertretungen im Sommer 2023 auf und zentralisierte die Verwaltungstätigkeit samt Unterstützungen in St.Gallen.
Mit dem Wegfall der Winterhilfe-Spendengelder verlor das Sozialamt Widnau einerseits ein Gefäss, aus dem unkompliziert und ohne grossen administrativen Aufwand bedürftige Personen in Notsituationen unterstützt werden konnten.
Andererseits erkundigten sich verschiedene Personen und Unternehmen beim Sozialamt über Spendenmöglichkeiten, weil sie ihre Spende vor Ort eingesetzt wissen möchten.
Reglement «Widnau hilft Widnau» unterliegt fakultativem Referendum
Mehrere Rheintaler Gemeinden haben auf die Neuerungen bei der Winterhilfe gehandelt und einen eigenen Fonds eingerichtet.
Der Gemeinderat Widnau hat sich entschieden, mit dem Fonds «Widnau hilft Widnau» ebenfalls ein Gefäss zu schaffen, damit Spenden wie bisher direkt und ohne Verwaltungskosten den in Widnau Bedürftigen, insbesondere auch Familien mit Kindern, zukommen.
Das vom Gemeinderat am 23. Januar 2024 dafür erlassene Reglement «Widnau hilft Widnau» untersteht vom 8. Februar 2024 bis zum 18. März 2024 dem fakultativen Referendum und wird per 1. April 2024 in Kraft treten.