Sondernutzungsplan Wild Heerbrugg Areal – Mitwirkungsverfahren

Gemeinde Balgach
Gemeinde Balgach

St. Margrethen,

Das Wild Heerbrugg Areal ist ein einzigartiger Cluster der Präzisionstechnik und im kantonalen Richtplan als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet A-Standort bezeichnet

Symbolbild
Symbolbild - Gemeinde Sempach

Das Wild Heerbrugg Areal ist ein einzigartiger Cluster der Präzisionstechnik und im kantonalen Richtplan als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet A-Standort bezeichnet. Um die künftige hochwertige Innenentwicklung des fast 100-jährigen Wild Heerbrugg Areals zu ermöglichen, wurde unter der Federführung der Gemeinde Balgach und in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, dem kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit und unter Beizug der kantonalen Fachstellen ein Arealentwicklungsprozess initialisiert. Ziel dieses Entwicklungsprozesses war die Festlegung von gemeinsamen Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung auf dem Areal. Als Folge wurden ein Teilzonenplan und ein Sondernutzungsplan erarbeitet. Der Sondernutzungsplan, basierend auf Testplanungen und einem Leitbild, wird geprägt durch zwei Ankerbauten; Anker Ost als hohes Haus bis 30 m und Anker West als Hochhaus bis 50 m sowie der «Wild-Promenade». Die beiden Ankerpunkte nehmen mit ihren unterschiedlichen Höhen Rücksicht auf die landschaftlich sensible Situation mit Schloss und Rebberg. Trotzdem verankern sie das Areal in der weiten Landschaft des Alpenrheintals. Die «Wild-Promenade» besteht aus zwei Plätzen an den Eingängen von der Heinrich-Wild-Strasse und der MaxSchmidheiny-Strasse in Ost-West-Richtung und einer Verbindung dieser Plätze in Nord-SüdRichtung. Damit wird sowohl die räumliche Vernetzung wie auch eine klare Adressierung der verschiedenen Unternehmen sichergestellt. Alle künftigen Neubauten, insbesondere aber die Ankerbauten, haben eine qualitativ hochwertige Industriearchitektur aufzuweisen. Ebenso hat die Erstellung und der Betrieb der künftigen Bauten energieeffizient und mit einer nachhaltigen Energienutzung zu erfolgen. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die künftige Umgebungsgestaltung sowie die Mobilitätsplanung gerichtet. So wurde die künftige Anzahl an Parkplätzen auf rund 1'800 Plätze beschränkt und die Grundeigentümer verpflichtet, für Neubauten ein entsprechendes Mobilitätskonzept einzureichen. Im Weiteren wurde das Areal in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege auch auf seine Schutzwürdigkeit untersucht. Der Messturm sowie die Fassaden der Bauten von 1950 – 1960 entlang der Balgacherstrasse werden mit dem Sondernutzungsplan als schützenswert eingestuft. Auf Basis der kantonalen Vorprüfungen musste der Sondernutzungsplan in einigen Punkten jeweils ergänzt, präzisiert und laufend mit den Grundeigentümern konsolidiert werden. Zeitgleich wurde der Umweltverträglichkeitsbericht ausgearbeitet. Im Zusammenhang mit dem neuen Planungs- und Baugesetz wurde aus zeitlichen Gründen im September 2017 lediglich der Teilzonenplan und das damit zusammenhängende Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt. Die Einsprachen gegen die geplante Rodung wurden mittlerweile zurückgezogen. Für den Ersatz der geplanten Waldrodung müssen entsprechende Ersatzmassnahmen vorgenommen werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass mit dem Sondernutzungsplan Rahmenbedingungen erarbeitet wurden, die als Grundlage für eine geordnete und qualitativ hochwertige Entwicklung des Wild Heerbrugg Areals dienen. Damit soll dem Areal einerseits wieder eine kohärente städtebauliche Identität ermöglicht und andererseits der langfristige Erhalt des Standortes und der damit verbundenen hochwertigen Arbeitsplätze sichergestellt werden. Unternutzte Parkplatzflächen fallen weg und werden durch attraktive Gebäude und Freiräume ersetzt. Eine vollständige Umstrukturierung des Areals ist nicht geplant. Vielmehr geht es darum, eine bedürfnis- und bedarfsabhängige bauliche Entwicklung über die nächsten Jahre/Jahrzehnte zu ermöglichen. Die Gemeinde Balgach und die Grundeigentümer freuen sich, dass nun die definitive Fassung des Sondernutzungsplanes vorliegt und Ihnen zur Mitwirkung unterbreitet werden kann. Der Planungsbericht gibt detaillierte Auskunft über den Planungsprozess und die künftige Arealentwicklung. Die Planung wird gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 PBG vom 24. Mai bis 12. Juni 2019 der Mitwirkung unterstellt. Sie haben die Möglichkeit zur schriftlichen Vernehmlassung bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist. Die Pläne und Berichte können auf der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden.

Kommentare

Mehr aus Rheintal

Linthkanal