St. Margrethen

St. Margrethen legt Teilstrassenplan Strandbadstrasse auf

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St. Margrethen,

Der Teilstrassenplan zur neuen Langsamverkehrsführung an der Strandbadstrasse liegt ab dem 13. Januar 2025 für 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Das Gemeindehaus in St.Margrethen.
Das Gemeindehaus in St.Margrethen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde St. Margrethen mitteilt, wird im Einlenkerbereich Strandbad-/Neudorfstrasse der Fuss- und Veloverkehr aus Sicherheitsgründen vom LKW-Verkehr getrennt.

In dieser Kreuzung liegt die Zu- und Wegfahrt zum Betonwerk. Der Rad-/Gehweg wird über den Knoten gezogen. Entsprechend entsteht eine Trottoirüberfahrt, wodurch der Langsamverkehr Vortritt erhält.

Anschliessend wird der Geh-/Radweg am östlichen Rand der Strandbadstrasse bis hinter die Kurve verlängert. An dieser Stelle wird der Wander-/Radweg in den Mischverkehr übergeben.

Durch diese Massnahme kreuzt der Langsamverkehr die Zufahrt Betonwerk nicht mehr. Der Schwerverkehr gliedert sich in die Strandbadstrasse ein und überfährt den Geh-/Radweg bei deutlich verbesserten Sichtverhältnissen. Die Unfallgefahr wird dadurch minimiert.

Teilstrassenplan Strandbadstrasse liegt öffentlich auf

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 4. November 2024 den Teilstrassenplan «Neue Langsamverkehrsführung Strandbadstrasse» genehmigt und zur Mitwirkung verabschiedet.

Die öffentliche Mitwirkung fand vom 5. Dezember bis 18. Dezember 2024 statt. Es gingen keine Eingaben ein, sodass der Teilstrassenplan unverändert in die öffentliche Auflage verabschiedet werden kann.

Der Teilstrassenplan liegt während 30 Tagen, vom Montag, 13. Januar 2025, bis Dienstag, 11. Februar 2025, in der Gemeindeverwaltung St. Margrethen, zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat St. Margrethen Einsprache erhoben werden.

Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

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