Neue Freigrenze: So reagieren Schweizer, wenn sie der Zoll erwischt
Um den Einkaufstourismus einzudämmen, gibt es seit Anfang Jahr strengere Regeln. Bei Nau.ch zieht der Zoll ein erstes Zwischenfazit.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Januar gelten neue Regeln in der Schweiz: Die Freigrenze liegt nun bei 150 Franken.
- Die Schweizer akzeptieren die Regeln – es gibt kaum Widerstand.
- Der Zoll verrät bei Nau.ch, wie die Trickser-Shopper reagieren, wenn sie erwischt werden.
Seit Anfang Jahr gelten strengere Regeln für Schweizer Einkaufstouris: Die Wertfreigrenze liegt neu bei 150 Franken pro Person und Tag – statt wie bislang 300 Franken. Diese Änderung sorgte im Vorfeld für grosse Kritik.
Wer im grenznahen Ausland also für mehr als 150 Franken einkauft, muss die Schweizer Mehrwertsteuer drauf bezahlen. Der Zoll kontrolliert an und auch nach der Grenze.
Bei Verstössen droht eine Busse. Im Wiederholungsfall oder bei gewerbsmässigem Betrug kann es auch ein Strafverfahren geben.
Die grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat sich mit den Regeln abgefunden. Widerstand gibt’s kaum.
Schweizer wissen um neue Zoll-Regeln Bescheid
Simon Erny, Sprecher des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), sagt zu Nau.ch über die Änderung: «Bei unseren Kontrollen in den ersten Tagen des Jahres stellten wir fest, dass viele Reisende darüber im Bild sind.»
Wer unsicher ist, will offenbar kein Risiko eingehen. «Manche gehen mit Fragen dazu auf unsere Mitarbeitenden an den Grenzübergängen zu, andere wiederum wissen schon ganz genau Bescheid.»
Zahlen dazu, wie viele Schweizer die neue Wertfreigrenze missachten, hat das BAZG noch nicht. Dafür aber Antworten darauf, wie die erwischten Trickser reagieren.
«Manche sind einsichtig, andere weniger, dritte gleichgültig», so Erny. Das sei aber auch schon so gewesen, als die Wertfreigrenze noch 300 Franken betrug.
«Im Regelfall wird die Busse ähnlich wie andere Bussen akzeptiert und kommentarlos bezahlt», sagt er. «Grössere Auseinandersetzungen sind zum Glück selten.»
Zoll verrät Umgehungs-Tricks
Das BAZG prüft jeden Verstoss einzeln. «Für die Bussen-Festlegung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle», sagt Erny. Darunter auch, ob eine Person vorsätzlich gehandelt hat oder nicht.
Denn: Einige Shopper umgehen die Wertfreigrenze mit Tricks ganz bewusst. «Wir stossen bei unseren Kontrollen beispielsweise auch immer wieder auf Waren unter den Sitzen. Oder in den diversen Ablagefächern im Auto.»
Auch im Ersatzreifen oder unter dem Kindersitz werden nicht deklarierte Waren versteckt.
Doch all diese Tricks seien nicht neu, betont BAZG-Sprecher Simon Erny. «Unsere Mitarbeitenden haben viel Erfahrung und wissen, wo es sich lohnt, etwas genauer hinzuschauen.»
Deutschland kommt Schweizer Einkaufstouris entgegen
Doch auch wenn alles richtig gemacht wird, kann der Einkaufstourismus sich weiterhin lohnen. Die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent kann nämlich zurückgefordert werden.
Genau da will Deutschland den Schweizern entgegenkommen: Aktuell muss die Quittung noch am Zoll gestempelt werden lassen.
Schon bald soll das aber einfacher gehen. Eine App ist in Arbeit, die einen digitalen Ausfuhrschein erstellen kann.
Derweil lobbyiert der Schweizer Detailhandel für noch strengere Regeln gegen Einkaufs-Tourismus. Migros-Chef Mario Irminger sagte diese Woche etwa, dass er eine Absenkung der Grenze auf 50 Franken für ideal hält.