Bei nicht umfassender Energielieferung durch Dritt-Lieferanten, ist die Elektrizitätsversorgung Widnau verpflichtet Ersatz- oder Ergänzungsenergie zu liefern.
Das Gemeindehaus Widnau.
Das Gemeindehaus Widnau. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Gemäss Stromversorgungsgesetz können Grosskonsumenten mit einem Stromverbrauch von mehr als 100 MWh pro Jahr seit 2009 den Strom auf dem Markt frei einkaufen und somit ihren Stromlieferanten frei wählen. Die entsprechenden Unternehmen sind dann keine Kunden der örtlichen Elektrizitätsversorger mehr.

Falls jedoch ein Grosskonsument über keinen gültigen Energieliefervertrag mit einem Dritten verfügt oder falls die Energielieferung durch den Dritt-Lieferanten nicht oder nicht umfassend abgewickelt werden kann, ist die Elektrizitätsversorgung Widnau verpflichtet, Ersatz- oder Ergänzungsenergie zu liefern.

Für diesen «Fall der Fälle» hat der Gemeinderat für die Elektrizitätsversorgung Widnau einen neuen Tarif erlassen, der auf 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Der Tarif für Lieferung von Ersatz- und Ergänzungsenergie kann auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.

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