Engadiner Kraftwerke dürfen Netzgebühren verlangen
Die Engadiner Kraftwerke dürfen Netzgebühren von den Konzessionsgemeinden verlangen, wenn diese Strom bei einem anderen Produzenten beziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinden der Engadiner Kraftwerke können auch Strom bei anderen Produzenten beziehen.
- Die EKW dürfen nun allerdings Netzgebühren verlangen.
Die Engadiner Kraftwerke (EKW) dürfen Netzgebühren verlangen, wenn Konzessionsgemeinden von ihnen den Strom bei einem anderen Produzenten beziehen. Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, ob eine Gebührenerhebung rechtens sei, wenn Konzessionsgemeinden die Energie andernorts einkaufen. Dies teilten die Kraftwerke in Zernez am Mittwoch mit. Und das Bundesgericht bejahte diese Frage wie zuvor das Bundesverwaltungsgericht und die Eidgenössische Elektrizitätskommission.
Bei den Engadiner Kraftwerken geht es gemäss früheren Angaben um Gebühren in der Grössenordnung von zwei bis drei Millionen Franken. Denn die Kraftwerke sind verpflichtet, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu beliefern. Diese Energie ist laut EKW-Angaben teilweise gratis, teilweise zu günstigen Konditionen zu liefern.
Engadiner Kraftwerke: Konzessionsgemeinden bezogen Strom von Bernischen Kraftwerken
Die Grundsatzfrage war aus einem bestimmten Grund gestellt worden: Weil die Konzessionsgemeinden, Zernez, Scuol und Valsot, von 2014 bis 2019 den Strom hauptsächlich von den Bernischen Kraftwerken (BKW) bezogen. Einer Aktionärin der Engadiner Kraftwerke. Das änderte sich Anfang 2020, als die Gemeinden zurückkehrten und wieder Elektrizität bei den EKW kauften.
Dadurch hat der Entscheid in der Grundsatzfrage der Gebührenerhebung derzeit keine wirkliche Bedeutung. Die Kraftwerke zeigten sich in der Mitteilung vom Mittwoch aber erleichtert: Darüber, «dass nun diese seit Jahren offene Frage abschliessend geklärt werden konnte».