Entschädigung für die Grabpflege in Samnaun wird angepasst
Wie die Gemeinde Samnaun mitteilt, beschloss der Gemeinderat, ab 2023 den Betrag für die Grabpflege auf 500 Franken pro Grab/Jahr zu erhöhen.
Im Dezember 2002 kaufte die Gemeinde von Frau Hedwig Kleinstein drei Grundstücke mit einem errechneten Kaufpreis von Total 8600 Franken.
Es wurde vereinbart, dass sich die Gemeinde verpflichtet, anstelle der Bezahlung des Kaufpreises beim Tod von Frau Hedwig Kleinstein deren Grab zu machen sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten auszuführen und die ordentliche Grabpflege so lange zu übernehmen, bis das Grab von Frau Hedwig Kleinstein wieder aufgehoben wird.
In den letzten Jahren wurde für die jährliche Grabpflege eine Entschädigung von 400 Franken pro Jahr bezahlt (inklusive Pflanzen).
Anpassung der Entschädigung für die Grabpflege
Frau Anita Wilhelm, welche seit diesem Jahr, 2023, das Grab von Hedwig Kleinstein pflegt, fragt an, ob die Gemeinde bereit ist, die Grabpflege mit einem Betrag von 500 Franken pro Jahr zu entschädigen, da auch die Kirchgemeinde diese Pauschalentschädigung für die Grabpflege bezahle.
Der Gemeindevorstand beschliesst, die Entschädigung für die Grabpflege an den Ansatz der katholischen Kirchgemeinde anzupassen und ab 2023 den Betrag auf 500 Franken pro Grab/Jahr zu erhöhen (inklusive Pflanzen).