Feuerwerksverbot in St. Moritz zum Nationalfeiertag
Wie die Gemeinde St. Moritz mitteilt, ist das Feuerwerk zum Nationalfeiertag am 1. August 2023 verboten beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich.
Wie die am 30. Juni 2022 verabschiedete Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes besagt, ist das Abbrennen von Feuerwerk in St. Moritz verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen, wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.
Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.
Die vollständigen Bestimmungen zum Verbot und was erlaubt ist, sind Artikel zwölf des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen.