Wie die Gemeinde Bever mitteilt, gilt das Feuerwerksverbot für das ganze Gemeindegebiet und auch für die Silvesternacht.
Dorfzentrum Bever.
Dorfzentrum Bever. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Der Gemeindevorstand macht darauf aufmerksam, dass gemäss Polizeigesetz von Beve jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten sind.

Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot – vorbehältlich der Bestimmungen des kommunalen und übergeordneten Rechts – ausgenommen Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Finnenkerzen, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows.

Das Feuerwerksverbot gilt für das ganze Gemeindegebiet und auch für die Silvesternacht und es bestehen keine Ausnahmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FeuerBeverFeuerwerk