In St. Moritz gilt Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in St. Moritz verboten beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich.
Wie die Gemeinde St. Moritz mitteilt, gilt seit Juni 2022 in der Gemeinde ein Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten.
Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen et cetera) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.
Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt. Die vollständigen Bestimmungen finden sich in Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes.