Gemeinderat Samnaun bewilligt Teilrevision der Ortsplanung
Der Gemeinderat Samnaun hat die Teilrevision der Ortsplanung «Touristische Transportanlage Laret – Muller» am 3. November 2022 genehmigt.
Wie die Gemeinde Samnaun mitteilt, erteilte die Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung vom 16. Dezember 2018 mit über 70 Prozent Zustimmung die Bau- und Durchleitungsrechte für die Bahnanlagen Laret – Champs – Muller und Samnaun Dorf – Salaaser Kopf mit den Sesselbahnen vom Ravaischer Salaas auf die Greitspitze beziehungsweise den Salaaser Kopf.
In der Folge wurden die Planungsarbeiten vorangetrieben und im Januar 2020 das Konzessionsgesuch für die Bahnanlage Laret – Champs – Muller eingereicht.
Im Rahmen des Konzessionsverfahrens wurden Einsprachen eingereicht.
Das Verfahren wurde sistiert, bis die nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen sind.
Die Teilrevision musste mehrfach überarbeitet werden
Die Teilrevision der Ortsplanung Touristische Transportanlage Laret – Muller wurde dem Amt für Raumentwicklung (ARE) im 2020 zur Vorprüfung eingereicht, aufgrund der Rückmeldungen des Kantons mehrfach überarbeitet und ergänzt und schliesslich zur formellen Vorprüfung dem Kanton erneut zugestellt.
Im Planungs- und Mitwirkungsbericht wird auf die Anmerkungen der Vorprüfung eingegangen.
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 20. September 2022 bis 20. Oktober 2022 statt.
Während der Mitwirkung sind wenige Anträge eingegangen
Im Rahmen der Mitwirkung gingen wenige Anträge privater Natur ein, welche jedoch kaum im öffentlichen Interesse sind. Diese Anträge wurden vom Gemeindevorstand beantwortet.
Nach Ablauf der Mitwirkungsfrist haben die Umweltschutzorganisationen ((Pro Natura Graubünden, WWF Graubünden, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Mountain Wilderness Schweiz) am 27. Oktober 2022 Anträge eingereicht, nachdem der Gemeindevorstand in Absprache mit der BBS AG nachträglich eine entsprechende Fristverlängerung gewährte.
Die von den Umweltschutzverbänden vorgebrachten Anträge wurden geprüft und abgelehnt. Der Gemeindevorstand hält an der Teilrevision in vorliegender Form fest.
In einer separaten Teilrevision wird der Gewässerraum festgehalten
Wie der Gemeindevorstand auf entsprechende Anfrage eines Gemeinderates ausführt, wird unabhängig von vorliegender Teilrevision in einer separaten Teilrevision die Festlegung des Gewässerraums gemäss der revidierten Gewässerschutzverordnung für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet.
Entsprechend wird der Gewässerraum unabhängig vom Bau der Zubringerbahn Laret Muller ausgeschieden.
Die Liegenschaften im Baubereich erleiden keine Nachteile
Die Gebäude im Bereich der geplanten Talstation erleiden durch den Bau der Bahn keinen Nachteil.
Innerhalb der Bauzone gilt für rechtmässig erstellte Bauten ein erweiterter Bestandesschutz, wenn dadurch die Abweichung von den geltenden Vorschriften nicht verstärkt und keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstehen.
Neben Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten sind auch teilweise Änderungen, massvolle Erweiterungen und ein Wiederaufbau zugelassen.
Wenn eine Parzelle teilweise im Gewässerraum liegt, verringert das die zulässige bauliche Ausnützung der gesamten Parzelle nicht.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision im November 2022 bewilligt
Der Gemeindevorstand beantragt beim Gemeinderat, die vorliegende Teilrevision Ortsplanung «Touristische Transportanlage Laret-Muller» bestehend aus der Teilrevision Baugesetz Artikel 3, 8 und 14, Zonenplan 1:5000, Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:100, Genereller Erschliessungsplan 1:1000 und Planungs- und Mitwirkungsbericht zu genehmigen und zu Händen der Stimmbevölkerung zu verabschieden.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision Ortsplanung «Touristische Transportanlage Laret – Muller» am 3. November 2022 genehmigt und verabschiedet sie zu Händen der Stimmbevölkerung.
Über die Teilrevision soll die Stimmbevölkerung anlässlich einer Urnenabstimmung im Laufe vom Monat Dezember 2022 befinden.