Samnaun trifft Abklärungen zum Holzschnitzelliefervertrag
Wie die Gemeinde Samnaun mitteilt, sind die Ergebnisse der nächsten Abgasmessungen entscheidend für die eventuelle Neu-Bestimmung einer Sanierungsfrist.
Nachdem der Gemeinderat die Sanierung und Erweiterung der Hackschnitzelheizung im Schulhaus Samnaun-Compatsch ablehnte, hat sich der Gemeindevorstand beim Amt für Natur und Umwelt (ANU) nach den nächsten Schritten erkundigt.
Per E-Mail vom 27. Juli 2023 teilt das ANU mit, dass aufgrund der vorliegenden Situation nun der entsprechend angepasste Schnitzelliefervertrag bis spätestens 30. September 2023 vorliegen müsste, um die Sanierungsfrist sistiert zu belassen.
Anlagen werden periodisch gemessen
Das ANU informiert zudem, dass in den nächsten Wochen die Messaufforderungen für die amtlichen Abgasmessungen 2023/24 versendet werden.
Die Feuerungsanlage im Schulhaus Samnaun-Compatsch sei ebenfalls unter diesen periodisch zu messenden Anlagen.
Sollte sich anlässlich der Abgasmessung 2023/24 zeigen, dass die Emissionsbegrenzungen – trotz angepassten Schnitzelliefervertrags – überschritten würden, müsste die sistierte Sanierungsfrist reaktiviert werden.
Das heisse, der seinerzeitig verfügten Sanierungsfrist bis 1. Oktober 2021 würden die vier Jahre mit eingehaltenen Emissionsgrenzwerten dazugeschlagen, womit sich allenfalls eine neue Sanierungsfrist bis 1. Oktober 2025 ergeben würde.
Abklärungen bezüglich des Hackschnitzelliefervertrages
Deshalb werde aus Sicht ANU ein Feuerungsservice und die Einregulierung der Schnitzelheizung auf die zu liefernde Schnitzelqualität von maximal 35 Prozent Holzfeuchte durch die Fachfirma zu Beginn der Heizsaison dringend empfohlen.
Für allfälligen Sommerbetrieb bei geringer Leistung und entsprechend auch mehr Start- und Ausbrandphasen dürfte die Holzfeuchte maximal 25 Prozent betragen.
Der Gemeindevorstand nimmt die Ausführungen des ANU zur Kenntnis. Er wird nun weitere Abklärungen bezüglich des Hackschnitzelliefervertrages treffen.