St. Moritz

St. Moritz soll moderner geführt werden

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Engadin,

Für die Umsetzung des neuen Führungssystems ist eine Teilrevision der Gemeindeverfassung notwendig. Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung eingeladen.

Herbstliches St. Moritz im Oberengadin. - Region Maloja
Herbstliches St. Moritz im Oberengadin. - Region Maloja - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde St. Moritz mitteilt, plant sie eine Reorganisation der Gemeindeführung. Ab der Legislaturperiode 2027 bis 2030 soll neu eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer das operative Tagesgeschäft leiten.

Der Gemeindevorstand könnte sich damit künftig auf politisch-strategische Aufgaben konzentrieren. Der Gemeindevorstand hat die Vernehmlassung zu diesem Reformpaket eingeleitet. Interessierte können bis zum 30. November Stellung nehmen.

Kommission hat Eckpunkte für neue Leitungsform erarbeitet

Die zunehmende Fülle übergeordneter Vorgaben und die wachsenden Ansprüche der Bevölkerung an eine Gemeinde machen es immer schwieriger, die Aufgaben mit der herkömmlichen Behörden- und Verwaltungsorganisation erfolgreich zu bewältigen.

Damit verbunden ist eine zunehmende zeitliche Belastung der politischen Entscheidungsträger. Es gilt daher, die Führungssysteme zu überprüfen, die Gemeindebehörden zu entlasten und die Organisationsstrukturen den Erfordernissen der Zeit anzupassen.

Um dieses Thema anzugehen, hat der St. Moritzer Gemeinderat in seiner Januarsitzung dieses Jahres die Kommission Gemeindeführung eingesetzt, die sich aus zwei Vertretern des Gemeindevorstands, zwei Verwaltungsmitarbeitern und vier Gemeinderatsmitgliedern zusammensetzt.

Diese hat in den letzten Monaten die Eckpunkte für ein neues Gemeindeführungssystem nach dem CEO-Modell erarbeitet.

Neue CEO-Funktion mit weitreichenden Kompetenzen

Beim CEO-Modell leitet eine geschäftsführende Person die Gemeindeverwaltung operativ und personell. Diese neue Funktion soll Kompetenzen erhalten, die heute beim Gemeindepräsidium und den übrigen Mitgliedern des Gemeindevorstandes angesiedelt sind.

Eine Geschäftsleitung, bestehend aus Abteilungsleitenden, soll die operative Führung unterstützen und die Aktivitäten in der gesamten Gemeindeverwaltung koordinieren.

Die Funktion des Gemeindeschreibers soll abgeschafft werden und die Aufgaben sollen auf mehrere Personen in der Verwaltung verteilt werden. Die Exekutive würde sich mit eher geringen Pensen auf strategische und politische Themen konzentrieren.

Verkleinerung des Gemeinderats

Ende Mai 2024 hat der Gemeinderat anlässlich einer Strategiesitzung mit dem Gemeindevorstand das neu erarbeitete Führungssystem gutgeheissen und dem kantonalen Amt für Gemeinden zur Vorprüfung empfohlen.

An der Sitzung wurde auch die Verkleinerung des Parlaments oder dessen Auflösung zugunsten der Gemeindeversammlung diskutiert. Der Gemeinderat sprach sich mit deutlicher Mehrheit für die Beibehaltung des Gemeinderates aus; die Verkleinerung des Parlaments auf elf Mitglieder wurde einstimmig gutgeheissen.

Gegen eine Abschaffung des Gemeinderates sprachen die bewährte politische Kultur, die themenbezogene Mobilisierung von Interessengruppen und die eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten der im Tourismus Tätigen in der Gemeindeversammlung.

Vernehmlassung zur Teilrevision der Gemeindeverfassung

Für die Umsetzung des neuen Führungssystems ist eine Teilrevision der Gemeindeverfassung notwendig. Nach der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden hat die Kommission den Entwurf leicht angepasst.

Der Gemeindevorstand lädt nun die Bevölkerung zur Mitwirkung ein. Die Vernehmlassung zu diesem Reformpaket dauert bis zum 30. November 2024. Parteien, interessierte Kreise und alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, zum Reformprojekt Stellung zu nehmen.

Urnenabstimmung vor den Wahlen 2026

Anschliessend wird der Gemeindevorstand die Vorlage aufgrund der Eingaben durch die Kommission überarbeiten lassen. Ziel ist es, die Teilrevision der Gemeindeverfassung in der zweiten Jahreshälfte 2025 an die Urne zu bringen.

Damit würden die rechtlichen Rahmenbedingungen noch vor den Wahlen im Juni und September 2026 in Kraft treten.

Die Umsetzung des neuen Führungsmodells ist dann auf Beginn der Amtsperiode 2027 bis 2030 vorgesehen.

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