Wie die Gemeinde Männedorf meldet, hat der Bezirksrat Meilen entschieden, dass die Gemeindeversammlung über das Vorkaufsrecht an der Seestrasse abstimmen kann.
Die Gemeindeverwaltung Männedorf im Bezirk Meilen.
Die Gemeindeverwaltung Männedorf im Bezirk Meilen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Bezirksrat Meilen hat zum hängigen Rekurs zur Gemeindeversammlung einen Teilentscheid getroffen.

Den Antrag der Rekurrenten auf vorsorgliche Streichung des Traktandums vier «Verpflichtungskredit zur Ausübung des Vorkaufsrechts am Grundstück Kataster-Nummer 8188 an der Seestrasse» von der Traktandenliste ist abgewiesen worden.

Vier Stimmberechtigte reichten beim Bezirksrat einen Rekurs in Stimmrechtssachen ein, der sich gegen den Beleuchtenden Bericht und die Medienmitteilung zur Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2024 richtete und das Geschäft in Sachen Ausübung eines Vorkaufsrechts für ein Seegrundstück betrifft.

Der Bezirksrat hat nun in seinem Entscheid festgestellt, dass in einem solchen Fall von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung besteht.

Entscheidungsfreiheit für die Gemeinde

Dies bedeutet, dass die Abstimmung stattfinden darf, unabhängig des hängigen Rekursverfahrens.

Damit wird sichergestellt, dass die Durchführung der Abstimmung nicht alleine mit der Erhebung eines Rechtsmittels verhindert oder verzögert werden kann.

Der Bezirksrat hat auch festgestellt, dass kein schwerwiegender Nachteil auszumachen ist, der eine gegenteilige Anordnung rechtfertigen würde.

Somit werden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über das Geschäft wie traktandiert befinden können.

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