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Budget 2025 in Stäfa sieht Steuerfusserhöhung ab 2026 vor

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Der Gemeinderat von Stäfa hat das Budget 2025 verabschiedet, das ein Defizit von 7,4 Millionen Franken und hohe Investitionen in die Infrastruktur ausweist.

Stäfa Gemeinde
Das Gemeindehaus in Stäfa ZH an der Küste des Zürichsees. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Stäfa berichtet, hat der Gemeinderat das Budget 2025 verabschiedet. Bei einem Aufwand von 172,2 Millionen Franken und einem Ertrag von 164,8 Millionen Franken resultiert ein Aufwandüberschuss von 7,4 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen 22,6 Millionen Franken.

Die Investitionsrechnung Finanzvermögen weist einen Einnahmenüberschuss von rund 4 Millionen Franken aus. Der Beitrag an den Finanzausgleich liegt mit 15,7 Millionen Franken rund 3,2 Millionen Franken höher als im Vorjahr.

Im Finanzhaushalt resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 22,9 Millionen Franken, was dazu führt, dass die Investitionsvorhaben nur durch die Aufnahme von Fremdkapital realisiert werden können. Infolgedessen wurde in der Investitionsrechnung eine umfassende Priorisierung für das Budgetjahr 2025 und die weiteren Planjahre vorgenommen.

Ausbau der Infrastruktur

Der Ausblick in der Finanzplanung wird durch den Ausbau der Infrastruktur geprägt und sieht hohe Investitionsausgaben vor. Über die ganze Planungsperiode 2025 bis 2029 liegen die Investitionen der steuer- und gebührenfinanzierten Bereiche bei rund 92,7 Millionen Franken.

Die aktuelle Ertrags- und Aufwandsentwicklung zeigt, dass der Steuerfuss von 78 Prozent nicht ausreicht, damit die Erfolgsrechnung mittelfristig ausgeglichen ist und die Gemeinde ihre Investitionsvorhaben mit einer vertretbaren Verschuldung finanzieren kann. Nach der Steuerfusssenkung im Jahr 2023 und dem darauffolgenden Abbau von liquiden Mitteln ist ab dem Budget 2026 mit einer Steuerfusserhöhung von 5 bis 8 Prozent zu rechnen.

Steuererträge bleiben stabil

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit dem Budget und den finanzpolitischen Zielen auseinandergesetzt. Das Budget 2025 in der vorliegenden Fassung enthält alle öffentlichen Aufgaben ohne Kürzungen oder Einsparungen.

Es zeigt bei den Personalkosten ein Wachstum, das vor allem bei der Schule Stäfa, beim Alterszentrum Lanzeln und teilweise in der Allgemeinen Verwaltung erwartet wird. Das Wachstum ist aus Sicht des Gemeinderats notwendig, um die öffentlichen Aufgaben angemessen zu gewährleisten.

Im Weiteren erlaubt das Budget 2025 insbesondere alle ausführbereiten werterhaltenden Massnahmen in die Infrastruktur im Interesse der Erhaltung der Standortqualität. Bei den Steuererträgen geht der Gemeinderat davon aus, dass diese mindestens auf dem aktuellen Niveau bleiben, mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar noch weiter ansteigen werden.

Anhebung des Steuerfusses ab 2026

Die vorhandene hohe Liquidität wurde in den letzten Jahren durch die Steuerfusssenkungen von 88 auf 78 Prozent und den daraus resultierenden Mindereinnahmen an Steuern kontinuierlich abgebaut. Die im Finanzplan im steuerfinanzierten Bereich aufgeführten Investitionen mit einer Investitionslast von 215 Millionen Franken kommen sukzessive in die Ausführungsphase und lösen hohen Liquiditätsbedarf aus.

Zur vollständigen Deckung des Aufwandüberschusses durch Steuern wäre im Budgetjahr 2025 ein Betrag von rund 69 Millionen Franken erforderlich, was einem Steuerfuss von 87 Prozent entspräche.

Da der Finanzhaushalt nach wie vor in einer robusten Verfassung ist, möchte der Gemeinderat den Steuerfuss für das Budget 2025 bei 78 Prozent belassen. Ab dem Jahr 2026 rechnet der Finanzplan mit einer Anhebung.

Hohe Investitionen im Finanzplan

Der Finanzplan zeigt ein hohes Investitionsvolumen allein im steuerfinanzierten Bereich von 215 Millionen Franken.

Die Kostenentwicklung im Betrieb und der hohe Liquiditätsbedarf bei den Investitionsvorhaben zeigen, dass die Steuerfusserhöhung ab dem Jahr 2026 unumgänglich ist. Auch mit einer Anhebung des Steuerfusses resultiert eine negative Entwicklung wie die Unterfinanzierung des Haushalts, welche mittelfristig durchaus zu verantworten ist.

Die Entwicklung des Finanzhaushaltes der Gemeinde wird einerseits von der konjunkturellen Entwicklung und deren Auswirkungen auf die Steuererträge und andererseits von Umfang und Zeithorizont der Investitionsvorhaben abhängen. Die geplanten Investitionen, die alle auf ihre Berechtigung und zeitliche Dringlichkeit überprüft wurden, können nicht durch den Cashflow gedeckt werden.

Zukunftsorientierte Investitionspriorisierung

Der Finanzplan zeigt auf, dass den hohen Investitionen in den Jahren 2025-2029 eine tiefe Selbstfinanzierung gegenübersteht, die zur Aufnahme von Fremdkapital führen wird. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, dass aus verschiedenen Gründen die Investitionsausgaben immer deutlich unter den Planungswerten lagen.

Der Gemeinderat wird auch in den kommenden Jahren eine umfassende Investitionspriorisierung und Massnahmen in der Erfolgsrechnung vornehmen, damit die Stabilität des Finanzhaushalts sichergestellt werden kann.

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