Hombrechtikon: Schneeräumung im Winterdienst
Die Verantwortlichen für den Winterdienst in Hombrechtikon haben sich vorbereitet, um das Gehweg- und Strassennetz in möglichst gutem Zustand zu halten.
Der nächste Winter kommt bestimmt! Die Verantwortlichen für den Winterdienst in Hombrechtikon haben sich vorbereitet, um auch in den kommenden Monaten das Gehweg- und Strassennetz in der Gemeinde Hombrechtikon für die Benützer in möglichst gutem Zustand zu halten.
Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist das örtliche kommunale Werkhofpersonal zuständig. Auf den Kantons- und Gemeindestrassen sind auch private Unternehmer im Einsatz.
Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte.
Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bittet man Sie, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.
Es ist verboten, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.
Strassenschächte, Abläufe und Rinnen sind für Schmelzwasser frei zu halten. Hydranten sollten durch die jeweiligen Grundstück-Eigentümer oder Mieter freigehalten werden.
Auf einzelnen Strassen und Wegen gilt «reduzierter Winterdienst». Dies bedeutet einen sehr zurückhaltenden Einsatz von Split, Salz und andern Auftaumitteln. Solche Strassen werden besonders gekennzeichnet.
Diese Massnahmen tragen einerseits dazu bei, die Natur zu schonen und die Belastung der Gewässer und des Grundwassers mit Schadstoffen zu verringern. Anderseits können die Benützer nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass solche Strassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- und Eisglätte sind. Alle Verkehrsteilnehmer sind daher aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen.