In Hombrechtikon finden im Mai 2022 Erneuerungswahlen statt
Am 15. Mai 2022 finden in der Gemeinde Hombrechtikon Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 bis 2026 statt.

Der Gemeinderat Hombrechtikon ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 15. Mai 2022 an. Ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 26. Juni 2021 durchgeführt.
An der Urne zu wählen sind: sechs Mitglieder inklusive Präsidium des Gemeinderats; sieben Mitglieder inklusive Präsidium, das Präsidium der Schulpflege ist von Amtes wegen zugleich Mitglied des Gemeinderates, der Schulpflege; sieben Mitglieder inklusive Präsidium der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission; und vier Mitglieder der Sozialbehörde, das Präsidium ist von Amtes wegen ein Gemeinderatsmitglied.
Die Behördenmitglieder müssen ihren politischen Wohnsitz in Hombrechtikon haben.
Es werden leere Wahlzettel verwendet
Die Erneuerungswahlen werden nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung, des Gesetzes über die politischen Rechte sowie der Verordnung über die politischen Rechtedurchgeführt. Es werden leere Wahlzettel verwendet.
Im ersten Wahlgang ist das absolute Mehr massgebend; bei einem allfällig zweiten Wahlgang gilt das relative Mehr. Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, worauf Kandidaten aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen werden.
Stimmberechtigte Personen können sich zur Wahl stellen
Stimmberechtigte Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Montag, 7. März 2022 beim Gemeinderat Hombrechtikon schriftlich zu melden, Datum des Poststempels.
Ein Formularmuster für die Registrierung, sowie weitere Informationen befindet sich auf der Gemeindewebseite oder kann in der Gemeindekanzlei bestellt oder persönlich abgeholt werden.