Hombrechtikon

Neue Beitragsverordnung für Betreuung in Hombrechtikon

Gemeinde Hombrechtikon
Gemeinde Hombrechtikon

Stäfa,

Wie die Gemeinde Hombrechtikon meldet, wird am 19. Juni 2024 über die überarbeitete Beitragsverordnung für Familien- und schulergänzende Betreuung entschieden.

Schulanlage Neues Dörfli in Hombrechtikon.
Schulanlage Neues Dörfli in Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat eine neue «Beitragsverordnung und Ausführungsbestimmungen für die familien- und schulergänzende Betreuung und den Musikschulunterricht» ausgearbeitet.

Sie ersetzt die veraltete Verordnung aus dem Jahr 2018 und soll für mehr Transparenz und Gleichbehandlung sorgen.

An der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 können die Stimmberechtigten über die neue Beitragsverordnung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen befinden.

Zurück zum früheren Tarifmodell

Die neue Betragsverordnung stützt sich im Wesentlichen auf das bisherige Subventionsmodell.

Die Subvention wird weiterhin allen Eltern gewährt, die mit ihren Kindern in Hombrechtikon wohnen und ein bestimmtes Haushaltseinkommen oder Vermögen nicht überschreiten.

Zu Berechnung der Subvention wird künftig die Haushaltsgrösse statt wie bisher nur die Anzahl minderjähriger Kinder herangezogen.

Und neu haben auch nicht erwerbstätige Personen Anspruch auf Subventionen.

Rückkehr zum Tarifmodell von 2012

Zur Anwendung kommen soll das alte Tarifmodell aus dem Jahr 2012, welches gegenüber der aktuell gültigen Beitragsverordnung etwas höhere Entschädigungsleistungen vorsieht.

Hochrechnungen lassen darauf schliessen, dass sich die Kosten der Gemeinde im heutigen Umfang bewegen werden.

Neu geregelt sind im Weiteren die Rahmenbedingungen für Anbietende von Betreuungsleistungen, und zwar im Sinne der Gleichbehandlung.

Inkrafttreten per August 202 vorgesehen

Die verschiedenen Anpassungen in der Beitragsverordnung sind in der Weisung zur Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 im Detail beschrieben.

Die Weisung ist abrufbar auf der Webseite der Gemeinde.

Vorbehältlich der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung tritt die Beitragsverordnung mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen am 1. August 2024 in Kraft.

Neue Strukturen implementiert

Nachdem sich im vergangenen November herausstellte, dass die Gemeinde dem Verein Kinderkrippe Hombrechtikon während fünf Jahren zu hohe Subventionsleistungen entrichtet hatte, leitete der Gemeinderat umgehend eine Administrativuntersuchung ein.

Unter Beizug von externen Fachpersonen wurden die internen Strukturen und Prozesse analysiert und auf Basis der Erkenntnisse Korrekturen vorgenommen.

So liegen die Berechnung und die Kontrolle der familienergänzenden Subventionen neu in der Zuständigkeit der Abteilung Finanzen und Steuern.

Die Abläufe wurden optimiert, so dass eine korrekte Abwicklung von Subventionsleistungen fortan gewährleistet ist.

Entlastung für Eltern durch verzichtete Nachforderungen

Von den zu hohen Subventionszahlungen unwissend profitiert hatte nicht der Verein Kinderkrippe, sondern all jene Eltern, die Betreuungsleistungen des Vereins in Anspruch genommen hatten.

Sie mussten weniger für die Krippenplätze bezahlen. Der Gemeinderat sieht davon ab, die zu wenig verrechneten Beiträge nachträglich einzufordern.

Das wäre mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden und darüber hinaus rechtlich kaum durchsetzbar.

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