Zürisee: Teures Jacuzzi am Ufer muss abgebaut werden
Ein Hausbesitzer hat ein Jacuzzi direkt ans Ufer des Zürichsees gebaut – ohne Baugenehmigung und entgegen der geltenden Verordnungen. Das Gericht blieb hart.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hausbesitzer muss sein Jacuzzi vom Ufer des Zürichsees wegversetzen.
- Ein Gericht hat entschieden, dass der Bau gegen die Gewässerschutzverordnung verstösst.
- Die Frage, wem die Seeufer gehören, beschäftigt die Schweizer von jeher.
Ein Hausbesitzer in Stäfa muss ein am Ufer des Zürichsees gebautes Jacuzzi wieder entfernen. Das hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.
Der Mann hatte das Jacuzzi sowie eine Bootsrampe direkt ans Wasser gebaut, ohne hierfür eine Baugenehmigung einzuholen. Beide Bauten befinden sich im gesetzlich geschützten Gewässerraum.
Laut Gewässerschutzverordnung sind hier nur Bauten erlaubt, die im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu gehören etwa öffentliche Wege oder Flusskraftwerke, nicht aber Jacuzzis.
Ausnahmen sind zwar möglich. Das Gericht betonte im vorliegenden Fall jedoch ein Interesse an einem «intakten, harmonischen Landschaftsbild», schreibt die «NZZ».
Seeufer sind ein umkämpftes Gebiet
Die Ufer des Zürichsees sind ein heiss umkämpftes Gebiet. In der Schweizer Politik und Justiz wird seit Jahren über die Eigentumsrechte an den Seeufern diskutiert.
Aktuell ist diese Debatte besonders intensiv, da linke Parteien für einen durchgehenden Uferweg rund um den Zürichsee werben. Sie argumentieren, dass das Ufer allen gehört, und sehen sich dabei im Recht.
Diese Argumentation wird oft gegen Bauprojekte am See eingesetzt. Prominentestes Beispiel ist der Streit um Roger Federers Anwesen in Rapperswil. Dort versucht ein Verein, den Bau eines Bootshauses zu verhindern.
Jacuzzi muss nun umgesetzt werden
Der Hausbesitzer in Stäfa muss nun seinen Sitzplatz mit Jacuzzi wieder abbauen. Da der Whirlpool nicht fest mit dem Boden verbunden ist, sei dies auch problemlos möglich, urteilte das Gericht. Die Kosten für eine Umplatzierung seien minimal.
Der Besitzer hat noch die Möglichkeit, das Urteil beim Bundesgericht anzufechten.