Nidwaldner Landrat macht Weg frei für kleine Pokerturniere
Der Nidwaldner Landrat hat in seiner Sitzung vom Mittwoch den Weg frei gemacht, damit künftig kleinere Pokerturniere legal sind. Im Rahmen der Revision des Geldspielgesetzes stimmte er zudem dem Beitritt zum Geldspielkonkordat und zur interkantonalen Vereinbarung zu.
Nidwalden passt die Bestimmungen der Geldspielregulierung an das neue Geldspielgesetz des Bundes an und fasst die verschiedenen Erlasse neu in einem einzigen Gesetz zusammen. Der Landrat stimmte der Vorlage in erster Lesung einstimmig zu.
Das Gesetz sieht etwa vor, dass in Nidwalden künftig Pokerturniere erlaubt sein sollen, sofern maximal 200 Franken als Startgeld verlangt werden. Neu wird das legale Spielangebot in vier Gruppen unterteilt: Der Bund ist etwa für Casinos zuständig, Swisslotto steht unter interkantonaler Beaufsichtigung, kleinere Lotterien unter jener des Kantons, Kleinspiele wie etwa Jassmeisterschaften bedürfen auch weiterhin keiner Bewilligung.
Rechtliche Grundlage für Swisslos
Der Betrieb von Geschicklichkeits-Spielautomaten fällt neu in die Kategorie Grossspiele und damit unter die interkantonale Geldspielaufsicht. Der Rat stimmte auch dem Beitritt Nidwaldens zum gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat und zur interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen zu.
Mit dem Beitritt werde der interkantonale Vollzug sichergestellt, sagte Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP). Zudem sei die Vereinbarung die rechtliche Grundlage für die Genossenschaft Swisslos. Der Beitritt war im Rat unbestritten. Stellvertretend für die Fraktionen sagte Delf Bucher (Grüne), wenn Nidwalden nicht beitrete, gebe es kein Geld mehr für Sportler und für die Kultur.
Keine Änderungen bei Kleinlotterien
Filliger führte aus, dass Nidwalden aus dem Reingewinn von Grossspielen jährlich 2,4 Millionen Franken für gemeinnützige Zwecke erhalte. Diese werden etwa für Kultur, Denkmalpflege und Sport eingesetzt.
Keine Änderungen sind bei Kleinlotterien vorgesehen. Die Vereine haben die gleichen Möglichkeiten für Lottos und Tombolas. Das geänderte Geldspielgesetz soll anfangs 2021 in Kraft treten.